Strafen in Berlin: Rauchen auf S-Bahnsteig: "15 Euro Strafe sind zu wenig"
Seit Mitternacht wird das Rauchen auf dem Bahnsteig bestraft. Wir haben Fahrgäste nach ihrer Meinung gefragt. Und was meinen Sie?
Wie eine Müllkippe mutet das Gleisbett an vielen S-Bahnstationen an, mit so vielen alten Zigarettenstummeln ist es übersät. Viele S-Bahnnutzer halten sich nicht an das seit Jahren bestehende Rauchverbot an den Bahnhöfen. Seit Montag nun sollen zwanzig Mitarbeiterteams der DB Sicherheit das Verbot durchsetzen. Wird fortan jemand beim Qualmen erwischt, sind 15 Euro Bußgeld fällig.
„Wir hatten lange gehofft, dass es ohne Strafen geht“, sagt S-Bahnsprecher Ingo Priegnitz. Die Sanktionen sind vor allem eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Kundenbeschwerden. Im vergangenen Jahr lagen diese im dreistelligen Bereich, so der Sprecher.
Auf den U-Bahnhöfen der BVG müssen – theoretisch – ertappte Raucher bereits seit 1973 die 15 Euro zahlen. Rund 2000 Sünder habe man im vergangenen Jahr zur Kasse gebeten, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Ein Jahr zuvor waren es 2500. Die Zahl geht seit Jahren zurück.
Sollte es bei der S-Bahn einen ähnlichen Trend geben, will der CDU-Abgeordnete Oliver Friederici einen erneuten Versuch starten, auch in Wartehallen für Busse und Straßenbahnen ein Rauchverbot durchzusetzen. Ein bereits 2014 von ihm gemachter Vorstoß ist bis heute erfolglos geblieben. „Er war beim Koalitionspartner SPD nicht durchzusetzen“, sagte Friederici am Montag. Er lasse hier nicht locker.
BVG beschränkt sich auf Plakate
An den S-Bahnsteigen soll eigens geschultes Personal der konzerneigenen DB Sicherheit die qualmenden Sünder zur Kasse bitten, ähnlich wie bei Schwarzfahrern. Insgesamt 20 Sicherheitsteams à zwei Mitarbeiter stehen dafür zur Verfügung. „Das ist aber keine Raucherpolizei“, sagt S-Bahnsprecher Priegnitz. Vielmehr handele es sich um normales Sicherheitspersonal, also Zweierteams, von denen je ein Mitarbeiter eine spezielle Schulung für die aktuelle Aufgabe gemacht hat, die nötig war, um die Strafe direkt verhängen zu können. Das heißt aber auch: Jenseits der eigens ausgebildeten Teams können die Mitarbeiter der DB Sicherheit den qualmenden Sünder nur freundlich auf das Verbot hinweisen.
Die BVG beschränkt sich an ihren Bushaltestellen bisher darauf, mit Plakaten an Raucher zu appellieren, aufs Anzünden der Zigarette zu verzichten. Für ein generelles Verbot gebe es derzeit keine Rechtsgrundlage, heißt es bei der BVG. Zudem sei eine Kontrolle kaum möglich.
Da die Häuschen meist auf öffentlichem Straßenland stehen, wären die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Und deren Mitarbeiter sind bereits in der Regel mit vielfältigen Aufgaben überlastet. Rauchverbote im Nahverkehr gibt es schon seit Langem. Zunächst ohne Sanktionen. Die Ost-Berliner Verkehrsbetriebe hatten ein Verbot bereits 1962 generell eingeführt. Die BVG im Westteil folgte erst später: Seit 1974 darf nicht mehr im Oberdeck der Doppeldecker gequalmt werden – was dazu geführt hatte, dass weniger Fahrgäste als zuvor die Treppe hochgestiegen waren.
Viele Berliner halten Vorstoß für überfällig
In der U-Bahn gilt das Rauchverbot seit 1978. Ursprünglich gab es für Raucher- und Nichtraucherwagen sogar unterschiedlich lackierte Wagen. Bei der S-Bahn im Westteil der Stadt schaffte erst die BVG mit der Übernahme des Betriebs 1984 die Raucherabteile ab. Auf den Bahnhöfen durfte aber weitergequalmt werden.
Viele Berliner halten den Vorstoß der S-Bahn für längst überfällig. „Ich finde das in Ordnung“, sagt etwa Roswitha Lipfert, die am Montag mit der S-Bahn unterwegs ist. 15 Euro seien zwar eher wenig, aber für den Staat sei es allemal gut. Bis zum frühen Abend wurde in fünf Fällen eine Geldstrafe verhängt. „Wir werden uns das erst mal anschauen“, so Bahnsprecher Priegnitz, um dann gegebenenfalls die Mitarbeiterzahl aufzustocken.
Rauchverbote: Ausnahmen für Schauspieler und Kneipen
Seit 2007 ist Rauchen im öffentlichen Raum fast nur noch unter freiem Himmel erlaubt. Durch das Nichtraucherschutzgesetz sind Zigaretten in öffentlichen Einrichtungen und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen tabu. Die Zeiten, in denen im Theater geraucht werden konnte, sind also vorbei – außer auf der Bühne, hier greife eine Ausnahme, sagte eine Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung. Comedian Reinald Grebe nutzte das einst und richtete im Tipi einen Rauchertisch für Zuschauer auf der Bühne ein. Im Kino International darf zumindest bei Premierenfeiern noch gepafft werden, nicht aber im Tagesbetrieb.
In Gaststätten gilt zwar grundsätzlich auch das Nichtraucherschutzgesetz, doch auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn in einer Kneipe keine Speisen zubereitet werden, sie nicht größer als 75 Quadratmeter ist und nur Erwachsene Zutritt haben, darf geraucht werden. Wirte dürfen ebenso Raucherräume einrichten wie Diskotheken und Clubs. Rauchen auf der Tanzfläche ist zwar verboten, die Realität sieht aber oft verqualmter aus.
Rigoroser wird ein Verstoß im Flugzeug geahndet. Rauchen auf der Flugzeugtoilette kostet rund 200 Euro, in den USA geht es bis zu Haftstrafen. 2007 wollte ein Unternehmer „Smintair“ in die Luft bringen, eine Fluggesellschaft nur für Raucher – ohne Erfolg. Am Arbeitsplatz ist die Lage nicht eindeutig geklärt. Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, Nichtraucher vor Qualm zu schützen, die konkrete Ausgestaltung bleibt den Arbeitgebern aber selbst überlassen.sur
Lesen Sie mehr zur Sauberkeit bei der Bahn im Tagesspiegel: Die Bahn schickt ihre Fernzüge zum Frühjahrsputz. Scheiben werden geputzt und Züge gereinigt. Heute wird das Bahn-Projekt "Reset" im ICE-Werk im Lichtenberger Ortsteil Rummelsburg gestartet.
Daniel Godeck