Flüchtlinge in Berlin: Pro Bezirk maximal neun neue Flüchtlingsheime
Der Senat hat bei den benötigten neuen Standorten für Flüchtlingsunterkünfte eine Obergrenze pro Bezirk beschlossen. Doch er hat diesen Beschluss durch einen zweiten flankiert.
Noch am Dienstagmorgen waren SPD- und CDU-Senatoren zuversichtlich, in der Senatssitzung zu einem Kompromiss über die Standorte für Flüchtlingsunterkünfte zu kommen. Um 12 Uhr stand immer noch nicht fest, welcher Senator zu welchem Thema in die Pressekonferenz um 13 Uhr kommen sollte.
Um 12.21 Uhr kam dann die Meldung: Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) und Sozialsenator Mario Czaja (CDU) werden sich zu den Flüchtlingsunterkünften äußern. Man habe "inhaltlich hart gerungen", hieß es. Werden nun alle 90 Standorte für Containerbauten und Modulare Unterkünfte festgelegt? Oder werden, wie es sich vorher dem Vernehmen nach andeutete, die 60 Standorte für die Modulbauten in zwei Tranchen errichtet - nach Absprache mit den Bezirken? In der Diskussion war auch eine Obergrenze für neun Standorte von Containern und Modulbauten pro Bezirk.
Bei der Pressekonferenz wurde dann verkündet: In der Tat wurde eine Obergrenze vereinbart - aber auch eine Untergrenze. Pro Bezirk werden mindestens fünf und maximal neun Standorte für zusätzliche Bauten gewählt. Dabei geht es sowohl um die Containerbauten als auch um die modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUFs), die auf mehrere Jahrzehnte ausgelegt sind.
Unstrittig ist, dass 30 Containerdörfer errichtet werden, in denen bis zu 15.000 Flüchtlinge untergebracht werden können. Nach Tagesspiegel-Informationen waren bis Montag 26 Standorte für die Containerbauten bereits mit den Bezirken einvernehmlich abgestimmt worden. Zwei bis drei Containerdörfer sollen pro Bezirk errichtet werden und bis zum Sommer aufgestellt werden. Dafür hatte der Hauptausschuss 78 Millionen Euro freigegeben.
60 Standorte sind für modulare MUFs vorgesehen. Bis Montag waren 27 Standorte mit den Bezirken abgestimmt, zwölf mit Wohnungsbaugesellschaften. Weitere zwei Standorte sollen dem Vernehmen nach in Bestandsgebäuden eingerichtet werden. Von den insgesamt 90 Standorten wären demnach bereits 67 mit den Bezirken vereinbart, was in Senatskreisen als positiv bewertet wird.
In einer ersten Tranche sollen 26 modulare Bauten mit einer Lebensdauer von mindestens 60 Jahren entstehen. Diese Bauten sollen je 400 bis 500 Flüchtlinge beherbergen. Laut einer Liste, die dem Tagesspiegel vorliegt, sind das folgende Standorte:
- Charlottenburg-Wilmersdorf: Spandauer Damm 148
- Friedrichshain-Kreuzberg: Reichenberger Straße 92
- Lichtenberg: Am Breiten Luch 3, Wartenberger Straße 120, Welsestraße 1-3, Seehausener Straße 33, 35, 37, 39
- Marzahn-Hellersdorf: Albert-Kuntz-Straße, neben Nummer 41, Buckower Ring 54, 56, Märkische Allee, Martha-Arendsee-Straße, Pöhlbergstraße 13, Bärensteinstraße, Rudolf-Leonhard-Straße 7 A und 13, Wittenberger Straße 16
- Neukölln: Matthäusweg 2,4,6; Kiefholzstraße 74, Schlosserweg 1 B
- Pankow: Lindenberger Weg 19, 27; Siverstorpstraße 9 A, Wolfgang-Heinz-Straße neben 47
- Reinickendorf: Cyclopstraße 13
- Spandau: Pionierstraße 80
- Steglitz-Zehlendorf: Leonorenstraße 17,33,33 A; Zum Heckeshorn 20, 23, 27, 30-33, 47, 49; Hegauer Weg 51 A, 53, 53 A, 53 B
- Treptow-Köpenick: Fürstenwalder Allee 356, Gerhard-Sedlmayr-Straße