Nach Übergriffen auf Flüchtlinge: Private Wachschützer sollen identifizierbar sein
Immer wieder geraten Sicherheitsleute in die Kritik. Die Berliner Piraten fordern, dass sie - ähnlich wie Polizisten - eine Nummer tragen sollen.
„Sie haben mich ganz bewusst Stunden lang in der Kälte warten lassen“, „Von den Sicherheitsleuten hörte man oft frauenfeindliche Sprüche“, „Ich hatte Angst, dass sie mich schlagen“ – immer wieder berichten Flüchtlinge und Helfer über verbale oder gar tätliche Übergriffe durch Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste in Berlin. Immer wieder waren in diesem Zusammenhang auch Forderungen laut geworden, dass private Wachschützer Namensschilder tragen oder auf andere Weise identifizierbar sein sollten.
Antrag der Piraten
Nachdem im Oktober vergangenen Jahres Bilder von auf Flüchtlinge einprügelnde Sicherheitsleute am Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die Runde machten, kann auch die Politik das Thema nicht länger ignorieren. Bereits im November vergangenen Jahres hatte die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus mit einem Antrag den Senat aufgefordert, „unverzüglich sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen während der Ausübung ihres Dienstes mit einer fünfstelligen individuellen Nummer gekennzeichnet“ sind. Jedenfalls dann, wenn sie für das Land Berlin – direkt, durch landeseigene Unternehmen oder zwischengeschaltete Private – unmittelbar im Kontakt mit Personen stehen.
Innenausschuss vertagt
Dazu müssten natürlich auch entsprechende Verwaltungsstrukturen geschaffen werden, die eine ordnungsgemäße Vergabe, Verwaltung und Kontrolle der jeweiligen individuellen Nummer ermöglichen, heißt weiter.
In dieser Woche wurde der Antrag im Innenausschuss beraten und auf Wunsch der Koalition vertagt. Er werte das zunächst einmal als positives Zeichen, sagte der flüchtlingspolitische Sprecher der Piraten, Fabio Reinhardt, dem Tagesspiegel; „Es wäre sehr wichtig, dass Menschen, die de facto hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, auch identifizierbar sind“.
Reinhardt erinnert daran, wie viele Vorbehalte es gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten gab. „Nichts von alledem, was Gewerkschaft und andere Kritiker befürchteten, ist eingetreten“, sagt er: „Im Gegenteil, es hat sich bewährt – übrigens nicht nur, um Polizisten zu be- sondern auch, um sie zu entlasten.“
Bei Polizisten bewährt
Bisher gibt es die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Rechtsexperten bezweifeln allerdings, dass man private Sicherheitsunternehmen zur Kennzeichnung ihrer Mitarbeiter verpflichten kann.
Mit den Nummernschildern allein sei es ohnehin nicht getan, findet Fabio Reinhardt: „Wichtig wäre vor allem eine bessere und fundiertere Ausbildung“, sagt er: „Mit einem 48-Stunden-Kurs ist man auf Stresssituationen wie sie in Einrichtungen mit Hunderten oder gar Tausenden Flüchtlingen nun einmal entstehen, nicht annähernd ausreichend vorbereitet.“