Nach Attacke: U-Bahn-Schläger schreibt Brief an das Opfer
Der mutmaßliche Schläger vom U-Bahnhof Friedrichstraße, Torben P., hat einen persönlichen Entschuldigungsbrief an das Opfer Markus P. (29) geschrieben. Dieser reagiert mit Unverständnis.
Der 18-jährige Tatverdächtige schreibt dem Opfer handschriftlich, dass er sich entschuldigen wolle, "obwohl dieser Vorfall unentschuldbar" sei. Er wolle seine starken Schuldgefühle und Gewissensbisse mitteilen und schäme sich sehr.
Markus P. war in der Nacht zum 23. April auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße von dem mutmaßlichen Täter brutal zusammengeschlagen worden. Auf den Videos der Überwachungskamera war die Tat zu sehen. Der mutmaßliche Täter Torben P., Sohn eines Juristen aus Heiligensee, hatte sich kurz darauf selbst bei der Polizei gestellt. In seinem persönlichen Brief an das Opfer schreibt er weiter, dass ihn dieser Vorfall zutiefst quäle. "Die richtigen Worte zu finden, ist sehr schwer (...) Die ganze Sache ist für mich nicht verarbeitet und abgeschlossen. Ich hoffe, dass Ihre seelischen und körperlichen Wunden schnellst möglich verheilen und dadurch Ihre Lebensqualität nicht auf Dauer beeinträchtigt wird", schreibt der Beschuldigte weiter.
Der bei der Attacke schwer verletzte Markus P. sagte zu dem Inhalt des Briefs: "Meine Familie und ich fühlen uns nicht erreicht und vermuten, dass er das nicht selbst geschrieben hat. Wir haben den Eindruck, dass ihm da jemand die Hand geführt hat."
Torben P. war nach der Tat von der Untersuchungshaft verschont worden. Dies und die Tatsache, dass die Attacke von der Staatsanwaltschaft als versuchter Totschlag anstatt - wie von Opferseite gefordert – versuchten Mordes eingestuft wurde, hatte zu Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Als bekannt wurde, dass die Anklage bereits erhoben ist und auf versuchten Totschlag lautet, reagierte das Opfer mit Unverständnis. „Meine Familie und ich sind schockiert. Meine Rechte als Opfer werden mit Füßen getreten“, sagte Markus P.
Auch Opferbeistand Thomas Kämmer kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht gutheißen. „Wenn das so ist, dass die Anklage nur auf versuchten Totschlag lautet, dann ist Justizsenatorin Gisela von der Aue offenbar der Auffassung, dass diese abscheuliche Tat nicht auf sittlich niedrigster Stufe steht“, sagte Opferbeistand Thomas Kämmer. Zwar habe er Akteneinsicht erhalten, aber keine Möglichkeit zur Stellungnahme vor Anklageerhebung bekommen. Er wies darauf hin, dass die Bürger bei der kommenden Wahl die Möglichkeit hätten, dies zu quittieren. "Dies hat sich uns gegenüber noch keine Staatsanwaltschaft deutschlandweit erlaubt", sagte Kämmer.