Mann starb im Rettungswagen: Tödliche Auseinandersetzung im Maßregelvollzug
In einer Maßregelklinik kam es am Dienstagnachmittag zu einer Rangelei zwischen zwei Insassen - einer der beiden erlag seinen Verletzungen.
Im Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Wittenau ist ein 66-jähriger Mann bei einer Schlägerei tödlich verletzt worden. Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung waren zwei Männer am Dienstagnachmittag in eine tätliche Auseinandersetzung geraten. Der Ältere von beiden wurde bewusstlos und blutend am Kopf in seinem Zimmer vorgefunden.
Erste-Hilfe-Maßnahmen seien von den Ärzten vor Ort sofort eingeleitet worden. Der Mann blieb allerdings bewusstlos. Er starb im Rettungswagen, in dem er ins Krankenhaus gefahren werden sollte.
Der 28-Jährige Tatverdächtige wurde am Mittwoch einem Ermittlungsrichter vorgeführt, gegen ihn erging ein Unterbringungsbeschluss. Eine Mordkommission ermittelt.
Im Maßregelvollzug sitzen Straftäter, die entweder psychisch krank oder suchtkrank sind und aufgrund dessen das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen können. Solche Täter werden in der Regel von Gerichten als nicht oder vermindert schuldfähig in forensisch-psychiatrische Kliniken eingewiesen – im Unterschied zu Tätern, die schuldfähig sind und ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten verbüßen.
Untergebracht werden sie entweder nach Verurteilung oder auch schon davor, dann nach der Strafprozessordnung, die Unterbringung ist dann ähnlich einem Haftbefehl, wie in diesem Fall.
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Unterbringung ist kostspielig
Das Berliner Krankenhaus des Maßregelvollzugs hat 523 Betten, die sich auf sieben Abteilungen an zwei Standorten verteilen. Seit dem Jahr 2001 ist es ein Krankenhausbetrieb des Landes Berlin, der nach wie vor der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nachgeordnet ist. Wer dort untergebracht ist, kostet den Steuerzahler erheblich mehr, als wenn er in Haft wäre. Die gesamten Aufwendungen im Maßregelvollzug betrugen 2019 in Berlin 58,9 Millionen Euro für durchschnittlich 682 Patienten, das sind fast 240 Euro pro Tag und Person. Zum Vergleich: 161 Euro sind im Jahr 2018 an durchschnittlichen Gesamt-Tageshaftkosten einer oder eines Gefangenen entstanden.