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Für den Senat ist die Antwort auf die Frage klar. In Berlin sollen künftig Orte definiert werden, wo auch der Konsum und Besitz kleinster Cannabismengen verfolgt wird.
© picture alliance / dpa
Update

Drogenpolitik in Berlin: Senat will Kiffern an die Tüte

Die Landesregierung will Cannabis auch in kleinen Mengen nicht mehr tolerieren – zumindest in zuvor zu "drogenfreien Räumen" deklarierten Gebieten wie dem Görlitzer Park. Polizei und Grüne kritisieren die neue Linie.

Die Drogenfahnder im Görlitzer Park in Kreuzberg haben die Situation schon dutzendfach erlebt: Ein mutmaßlicher Cannabisdealer wird von der Polizei auf Drogen kontrolliert; in seinen Taschen findet sich tatsächlich eine kleinere Menge Cannabis, gerade genug für drei oder vier Kunden. Die Beamten nehmen die Personalien auf, beschlagnahmen die Handelsware – und das war's dann mit den Konsequenzen. Kurze Zeit später steht der Dealer wieder an der Ecke und geht munter seinen Geschäften nach.

Er weiß: Solange er nicht mehr als 15 Gramm Cannabis in der Tasche hat, wird ihm nichts passieren. Diese Menge gilt in Berlin als Eigenbedarf, es gibt keine strafrechtlichen Folgen. Das ist zwar praktisch für Dealer und Konsumenten – aber sehr frustrierend für die Beamten, die sich im Kampf gegen die Kleindealer aufreiben. Allein im vergangenen Jahr wurden im Görlitzer Park nach Senatsangaben mehr als 30.000 Einsatzstunden geleistet.

Strafverfolgung ab dem ersten Gramm

Ab April will der Senat die Kleindealerei – besonders im Görlitzer Park, aber auch vor Schulen und Kitas, auf Spielplätzen, Bahnhöfen und Parks – ganz und gar unterbinden. Innensenator Frank Henkel und Justizsenator Thomas Heilmann (beide CDU) stellten am Mittwoch im Roten Rathaus ein neues Konzept der "drogenfreien Räume" vor. Demnach sollen auf Basis polizeilicher Einschätzungen Gebiete festgelegt werden, in denen nicht nur der Handel, sondern auch der Besitz und der Konsum von Cannabis strafrechtlich verfolgt werden – und zwar ab dem ersten Gramm.

Henkel sprach in diesem Zusammenhang von einem "gezielten Null-Toleranz-Ansatz", der künftig von 50 Polizeibeamten umgesetzt werden soll; die Hälfte der Beamten sollen als "Brennpunktstreifen" an Drogenumschlagplätzen wie dem Görlitzer Park eingesetzt werden, die anderen sollen Ermittlungsarbeit leisten.

Härtere Verfolgung soll Dealer und Konsumenten abschrecken

"Den Dealern wird so die Ausrede mit dem Eigenbedarf genommen", sagte Henkel. Sein Parteikollege Heilmann zeigte sich überzeugt, dass die härtere Verfolgung von Dealern und Konsumenten eine abschreckende Wirkung gerade auf Neueinsteiger zeitigen werde: "Indem wir nicht mehr von einer Verfolgung absehen, reduzieren wir die Gefahr des Einstiegs in den Haschisch- und Cannabiskonsum", sagte Heilmann. Die Einführung der "drogenfreien Räume" soll außerdem durch eine Informationskampagne begleitet werden, für die der Senat eine halbe Million Euro bereitgestellt hat.

Grüne favorisieren Coffeeshop-Ansatz

Der Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux kritisierte die Senatspläne – die bestehenden Gesetze würden ausreichen, um die Lage unter Kontrolle zu bringen. "Die Null-Gramm-Lösung legt nur Polizei und Staatsanwaltschaft lahm, die sich lieber auf schwerere Straftaten als den Cannabiserwerb konzentrieren sollten", sagte Lux, der eine "kontrollierte Cannabis-Abgabe unter strikter Einhaltung des Jugendschutzgesetzes" als sinnvollere Lösung ansieht – der Coffeeshop-Ansatz also.

Polizeigewerkschaft: Senatspläne "unausgegoren"

Kritik an den Senatsplänen kommt aber nicht nur aus der Opposition – auch die Gewerkschaft der Polizei bemängelte das Senatskonzept als "unausgegoren", weil die für die Verfolgung der Kleindealer eingesetzten Beamten an anderer Stelle fehlen würden.

"Es bedeutet unterm Strich eine Schwächung der Abschnitte", sagte Matthias Weitemeier. Der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende der GdP bezweifelte außerdem, dass die Null-Toleranz-Strategie die erwünschte "generalpräventive Wirkung" entfalten werde. "Für die Polizei macht es keinen Unterschied, ob man ein bisschen oder gar keinen Stoff als Eigenbedarf mit sich führen darf", sagte der Gewerkschafter: Aus Sicht der GdP sei es viel sinnvoller, in den Landeskriminalämtern so genannte "Strukturverfahren" zur Drogenbekämpfung einzuleiten, um die Hintermänner der Kleindealer verfolgen zu können.

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