Getöteter Straftäter auf A10: Schüsse der Polizei waren gerechtfertigt
Die Polizei hatte den Mann vor zwei Wochen auf der Autobahn 10 bei Berlin gestoppt. Die Schüsse auf den mutmaßlichen Mörder sollen vorschriftsmäßig gewesen sein.
Der mutmaßliche Straftäter, der auf der A 10 von Polizisten getötet wurde, starb durch fünf Schüsse. Das ergab die Obduktion des Mannes, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Insgesamt seien von den Polizisten zehn Schüsse abgegeben worden, einige hätten das Auto getroffen.
„Nach den bisher geführten Ermittlungen gehen wir von einer gerechtfertigten Schussabgabe durch die Polizei aus“, sagte ein Sprecher der Behörde. Zuvor hatte die „Märkische Oderzeitung“ berichtet.
Auch die Identität des Mannes ist demnach geklärt. Nach Angaben des Sprechers handelt es sich um den in Polen gesuchten 26-jährigen, der in der polnischen Stadt Gorzow eine 26 Jahre alte Ukrainerin erschossen haben soll - wohl aus verschmähter Liebe.
Die Polizei hatte den Mann vor am 11. September auf der Autobahn 10 an der Anschlussstelle Berlin-Hellersdorf gestoppt. Er soll mit einer Waffe auf die Beamten gezielt und den Revolver nach mehrmaliger Aufforderung nicht weggelegt haben.
Ein Sprecher der Landespolizei sagte dazu der „Märkische Oderzeitung“ , dass es den Einsatzvorschriften entspreche, wenn in solch einer Situation „so lange geschossen wird, bis ein Wirkungstreffer erzielt wurde, der zur Handlungsunfähigkeit führt“. Die beiden Polizeibeamten hätten vor den Schüssen mehrfach laut von dem Mann gefordert, die Waffe niederzulegen. Die zwei Polizisten befänden sich „seit einigen Tagen wieder im Dienst“.
Bei der Waffe habe es sich um einen Vorderlader-Revolver gehandelt, sagte der Sprecher. Die Besonderheit sei, dass die Waffe händisch geladen und nicht mit Patronen bestückt werde. Die ballistischen Untersuchungen dauerten deshalb noch an.
Der in Polen gesuchte Mann soll sein späteres Opfer in den Monaten vor der Tat massiv belästigt haben. Die Frau zeigte ihn bei der Polizei an, ein Gericht verhängte eine Geldstrafe. Warum der Mann nach Deutschland fuhr, ist noch nicht abschließend geklärt. (Tsp/dpa)