Rechtsextremismus: Razzien gegen Reichsbürger in mehreren Bundesländern
In Berlin, Brandenburg und Thüringen haben Spezialeinheiten Wohnungen von Reichsbürgern durchsucht. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen die Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung vor
Die Bundesanwaltschaft hat am Sonntag wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung in drei Bundesländern Razzien durchgeführt. In Berlin sollen dem Vernehmen nach fünf Objekte durchsucht worden sein. Wegen der Gefährlichkeit der Reichsbürger, die oft Waffen beisitzen, waren Spezialkräfte wie die GSG 9 an der Razzia beteiligt. Zuerst hatte die "Welt" über die Razzia berichtet.
Am Nachmittag teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass unter anderem die Wohnungen von acht namentlich bekannten Beschuldigten sowie weiterer nicht tatverdächtiger Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen durchsucht wurden. "Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben", heißt es weiter. Darüber hinaus bestehen Anhaltspunkte für waffenrechtliche Verstöße. Festnahmen gab es am Sonntag nicht.
Der Generalbundesanwaltschaft betonte, dass die Razzia nicht im Zusammenhang mit der Tat in Münster am Sonnabend stand, wo ein Mann seinen Campingbus in eine Menschengruppe gelent hatte.
Nach dem bisherigen Ermittlungen gehören die Beschuldigten der sogenannten Reichsbürgerszene an. Als solche identifizieren sich die Beschuldigten mit dem deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 und lehnen die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Vor diesem Hintergrund sollen sich die Beschuldigten zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, spätestens aber im Sommer 2017, zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben, um "koordiniert agieren zu können", wie es in der Meldung aus Karlsruhe heißt. Ziel der Tatverdächtigen soll es sein, die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an die organisatorische Struktur des deutschen Kaiserreiches angelehnte, neue staatliche Ordnung zu ersetzen. "Dabei sollen die Beschuldigten auch in Betracht gezogen haben, nötigenfalls zielgerichtet Menschen zu töten. Nach den bisherigen Ermittlungen könnten sich die Beschuldigten zu diesem Zweck bereits Waffen beschafft haben."
Mit den Durchsuchungen sollte geklärt werden, ob die Beschuldigten tatsächlich über Waffen verfügen. Deshalb waren die GSG 9 und andere Spezialeinheiten des Bundes und der Länder im Einsatz. Ausgelöst wurden die Ermittlungen im August 2017 im thüringischen Gera. Die Bundesanwaltschaft hat das dortige Verfahren am 24. Oktober 2017 übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) eingeleitet.