Rüpelhaft: Rapper Bushido wegen Beleidigung verurteilt
Statt 15 Euro Strafe für ein kleines Verkehrsdelikt muss Rapper Bushido 19.500 Euro zahlen, weil er sich nicht im Zaum halten konnte. Ein Fahrverbot zur "Besinnung" bleibt ihm aber erspart.
Der Bushido-Prozess lief ohne Bushido und endete nach nur 15 Minuten mit einer Verurteilung: Der Rapper soll wegen Beleidigung eines Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine Geldstrafe von 19.500 Euro zahlen. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und so den Prozess am Dienstag erzwungen. Das Amtsgericht hatte den 33-Jährigen, der als einer der erfolgreichsten Rapper Deutschlands gilt und kürzlich den Bambi-Medienpreis erhalten hatte, aber vom persönlichen Erscheinen befreit.
Es ging um einen Auftritt auf der Straße. Autofahrer Bushido war im Oktober letzten Jahres von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz als kleiner Verkehrssünder erwischt worden. Mit 15 Euro sollte der Rapper büßen. Statt in die Brieftasche zu greifen, zog Bushido verbale Brocken aus der Pöbel-Kiste. „Wenn du schon kein Bulle bist, du Idiot, dann tu nicht so, als wenn du was zu sagen hast“, wetterte er Angaben zufolge los und beschimpfte den Mann zudem als „Vollidiot“.
Nach dem Vorfall flatterte dem für derbe Texte bekannten Musiker ein Strafbefehl über 21.000 Euro in seine Villa in Lichterfelde. Außerdem war damals auch ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden. Seinen Einspruch hatte Bushido dann vor einigen Wochen auf das Strafmaß beschränkt. Damit gilt er als geständig. Ein Fahrverbot zur „Besinnung“ sei nicht mehr erforderlich, entschied nun die Richterin. So hatten es auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesehen.
Wegen Beleidigung ist der Rapper schon einmal verurteilt worden: 2009 hatte Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bei einer Verkehrskontrolle Polizisten beschimpft und musste dafür 10.500 Euro Strafe zahlen.
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