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Mit dem Fahrrad durch Berlin ist oft gefährlich (Symbolbild).
© dpa
Update

Berlin-Charlottenburg: Radfahrerin stirbt bei Unfall mit Lkw

In Charlottenburg gab es am Donnerstag einen tödlichen Fahrradunfall, den 16. in diesem Jahr. Der Volksentscheid Fahrrad ruft zur Mahnwache auf.

Am Donnerstagvormittag endete ein Unfall für eine Radfahrerin tödlich. Ein Lkw erfasste sie beim Rechtsabbiegen in der Charlottenburger Knobelsdorffstraße, Höhe Königin-Elisabeth-Straße. Nach Angaben der Polizei verstarb die 52-jährige Radfahrerin an der Unfallstelle. Der 50-jährige Fahrer des Kipplasters stand unter Schock und musste im Krankenhaus betreut werden. Aus welcher Richtung die Radfahrerin kam, konnte noch nicht ermittelt werden, gibt eine Polizeisprecherin zur Auskunft.

Nach Angaben einer Polizeisprecherin ist dieser Unfall dieses Jahr bereits der 16. tödliche Radfahrerunfall in Berlin. Der Volksentscheid Fahrrad ruft angesichts dieses "traurigen Rekords" zu einer Mahnwache heute um 18:30 Uhr an der Unfallstelle auf.

Gedenken mit weißem Geisterrad

"Es macht uns ohnmächtig und wütend, dass wieder eine Radfahrerin sterben musste", so Kerstin Stark vom Volksentscheid Fahrrad. "Berlin braucht das Radgesetz dringend. Und wir brauchen mehr Vorsicht von LKW-Fahrern in der Stadt". Der Volksentscheid wird bei der Mahnwache 16 Grablichter für die Unfallopfer aufstellen, der ADFC Berlin ein weißes Geisterrad.

Die letzten beiden Unfälle dieser Art ereigneten sich diesen Herbst. In beiden Vorfällen wurden Radfahrerinnen von Lkws erfasst. Im Oktober überfuhr ein großer Sattelzug eine junge Frau im Moabit, die mit ihrem Fahrrad in der Beusselstraße in die gleiche Richtung fuhr. Die 32 Jahre alte Frau war sofort tot. Im November erfasste rechtsabbiegender Lkw eine Radfahrerin in der Gutmittstraße in Neukölln. Sie erlag im Krankenhaus an ihren Verletzungen.

Wie berichtet, ist die Sicht der Lkw-Fahrer oft gefährlich eingeschränkt. Die Frontscheibe ist häufig mit Gardinen, Wimpeln und anderen Dekorationen verhängt. Eine hohe Strafe droht bei einer solchen Einrichtung nicht: Sie wird lediglich mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet.

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