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Kräfte der Berliner Polizei am Alexanderplatz.
© Archiv/dpa

Urteil des Verwaltungsgerichts: Polizistinnen müssen 1,60 Meter groß sein

Die Mindestgröße von 1,60 Meter für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist rechtmäßig. Seit einem Jahr wird intensiv über den Sinn der Altersgrenze und der Körpergröße diskutiert.

Geklagt hatte eine junge Frau, die nach Angaben des Gerichts 154 Zentimeter groß ist. Die 20-Jährige hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei zum April 2017 beworben. Der Polizeipräsident in Berlin lehnte die Bewerbung ab, da die Klägerin die für die Laufbahn vorgeschriebene Mindestgröße für Frauen, 160 Zentimeter, unterschreite. Die Frau begründete ihre Klage damit, dass ihre gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst außer Frage stehe. Die Anforderungen an die Größe von Bewerberinnen stellten zudem eine mittelbare Diskriminierung von Frauen dar.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Klägerin sei zu Recht nicht in den Polizeivollzugsdienst eingestellt worden. Es sei „Sache des Dienstherrn, die aus seiner Sicht maßgeblichen Eignungs-, Befähigungs- und Leistungskriterien zu bestimmen“, heißt es im Urteil. Dabei stehe dem Polizeipräsidenten ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren habe; Bewerber müssten sich mit ihren individuellen körperlichen Fähigkeiten daher an den vom Dienstherrn getroffenen Vorgaben messen lassen.

Seit einem Jahr wird diskutiert

Anders als bei der Altersgrenze bedürfe die Festlegung einer Mindestgröße keiner gesetzlichen Grundlage. „Die Festlegung der Mindestgröße auf 160 Zentimeter für Frauen sei sachgerecht und beurteilungsfehlerfrei. Denn für die Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen und für die Anwendung unmittelbaren Zwangs müssten gewisse körperliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Polizistinnen unter 160 Zentimetern könnten zudem wegen ihrer Körpergröße als unterlegen wahrgenommen werden und damit auch eher bevorzugtes Ziel von Widerstandshandlungen sein. Eine sachwidrige und geschlechtsbezogene Benachteiligung liege mit Blick auf das mit der Regelung verfolgte Ziel nicht vor. Gegen das Urteil hat die Frau bereits die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt.

Möglicherweise hat sich die Frau einfach zu früh beworben. Denn seit einem Jahr wird intensiv über den Sinn der Altersgrenze und der Körpergröße diskutiert. Es war der neue Innensenator Andreas Geisel (SPD), der Anfang des Jahres den Sinn dieser Grenzen angezweifelt hatte. Im Innenausschuss hatte er angekündigt, zu prüfen, „ob die Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Körpergröße geändert werden können, um mehr geeignete Bewerber zu bekommen“. Dies hatte er dann in einem Gespräch mit der Polizeigewerkschaft GdP wiederholt. Geisels Argument lautete so: Kleinere oder ältere Polizisten einzustellen sei besser, als Abstriche bei der Qualität zuzulassen. Wie mehrfach berichtet, ist es für die Polizei schwierig, geeignete Bewerber zu bekommen.

Durchfallquote deutlich gestiegen

Vorsichtig äußerte sich am Montag die GdP: „Über die körperliche Eignung entscheiden nicht Alter und Körpergröße, sondern Fitness und Fertigkeiten. Berlin kann es sich nicht erlauben, gute Leute abzulehnen. Ehe wir bei der Qualität Abstriche machen, sollten wir es beim Maßband tun“, sagte Sprecher Benjamin Jendro. Erfahrene Polizisten sagten, dass eine Größe von nur 1,54 Meter doch etwas wenig sei, dies habe das Gericht richtig erkannt. Bei einem Zentimeter zu wenig könnte man sicher ein Auge zudrücken, wenn die körperliche Fitness gut sei. In Brandenburg ist dies kein Problem. Die Mindestgröße wurde dort abgeschafft.

Wie berichtet, ist die Durchfallquote deutlich gestiegen. Größtes Problem sei aber die schlechte Qualifikation der Bewerber. Jeweils 20 bis 30 Prozent der Bewerber scheitern beim Deutsch- und beim Sporttest, weitere 20 bis 25 Prozent an der ärztlichen Untersuchung, hieß es bei der Polizei. Selbst Abiturienten fallen massenhaft durch den Deutschtest. Wie berichtet, kritisierte die Polizeischule bei den Schulabgängern zudem eine „steigend schlechtere Allgemeinbildung“, eine „sinkende Leistungsbereitschaft“ und ein Desinteresse an Teamarbeit. Weil so viele junge Leute beim Sport durchfallen, hat das Polizeipräsidium ein Video des zu absolvierenden Hindernisparcours ins Internet gestellt – zur Vorbereitung.

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