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Die Polizei warnt Nachahmer von Gruselclowns.
© Polizei
Update

Nach Attacke auf Horrorclown: Polizei rät von Clown-Verkleidung an Halloween ab

Mit Gruselmaske und Hammer wollte ein 16-Jähriger eine Gruppe Jugendlicher erschrecken - doch jemand zückte ein Messer. Kann man die Maskierung verbieten?

Nach dem blutigen Zwischenfall am Montagabend, bei dem ein 14-Jähriger einen zwei Jahre älteren Jugendlichen mit einem Messer verletzte, der ihn als "Horrorclown" erschrecken wollte, wird über die Gruselmaskierung diskutiert. Seit einigen Tagen warnte die Polizei auf sozialen Netzwerken vor Clownsmasken. Am Dienstag, also nach der Tat in Lichterfelde, legte die Polizei nach.

Das Präsidium empfiehlt, an Halloween auf Gruselmasken und Clownskostüme zu verzichten. „Man sollte das dieses Jahr auslassen. Da ist etwas hochgekocht“, sagte Polizeisprecher Thomas Neuendorf, „da kann etwas eskalieren“. Kleine Kinder sollte man, wenn überhaupt, nur unter Aufsicht zu „Süßes oder Saures“ losziehen lassen. Persönlich gibt Neuendorf diesen Halloween-Tipp: „Ich würde darauf verzichten.“ Polizeilich ist allerdings kein Notstand zu befürchten, hieß es im Präsidium, die Zahl der nachts eingesetzten Beamten werde nicht erhöht. „Wir haben die Lage im Blick“, hieß es.

Strafrechtliche Konsequenzen unklar

Strafrechtlich könnte das Erschrecken von Menschen unter den Straftatbestand "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" fallen. Wer mit einer Clownsmaske auf der Straße herumlaufe, mache sich aber noch nicht strafbar, sagte ein hochrangiger Beamter im Polizeipräsidium. Dazu müsste ein bewusstes Ängstigen hinzukommen, zum Beispiel nachts aus dem Gebüsch zu springen, um Kinder oder Jugendliche zu erschrecken. Oder wer eine Waffe oder eine Motorsäge dabei hat und damit droht. So ähnlich spielte sich der Vorfall am Montag ab, der tragisch endete.

Mit Maske und Hammer

Der junge Mann war in einer Grünanlage am Mercatorweg mit Clownsmaske und Hammer auf einige junge Leute zugegangen, teilte die Polizei mit. Einer aus der Gruppe habe daraufhin ein Messer gezückt und ihn damit am Oberkörper verletzt. Dann erkannte der 14-Jährige unter der Maske einen Bekannten und leistete ihm sofort Erste Hilfe. Die beiden arabischstämmigen Jugendlichen kennen sich gut, sie wohnen in benachbarten Häusern.

Der 16-Jährige wurde im Krankenhaus notoperiert. Er ist nicht in Lebensgefahr. Der 14-Jährige wurde vorläufig festgenommen, noch am Abend dann seinen Eltern übergeben. Gegen ihn wird ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Er ist polizeilich bereits wegen Körperverletzung bekannt. Ob sich der Jugendliche in diesem Fall auf Notwehr oder Nothilfe berufen kann, dies muss die Justiz entscheiden.

In Berlin ist es erst die zweite Straftat, bei der eine Clownsmaske dabei war. In der Nacht zu Sonnabend hatten zwei als Clowns maskierte Personen versucht, einen Mann in Lichtenrade auszurauben.

Die Brandenburger Polizei hat am Samstagabend in Wandlitz eine Clownmaske beschlagnahmt und ermittelt jetzt gegen einen 22-Jährigen wegen Störung des öffentlichen Friedens. Der junge Mann hatte eine Mutter und deren Tochter auf einem dunklen Parkplatz massiv erschreckt.

Unterhalb des Strafrechts gibt es noch das Ordnungswidrigkeitengesetz, das in Paragraf 118 eine weiter gefasste "Belästigung" kennt, erklärt der Polizeibeamte weiter: In Paragraf 118 heißt es: "Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen." Allerdings kennen Juristen keinen Fall, in dem eine Clownsmaske als Verstoß gegen diesen Paragrafen gewertet wurde.

Polizei warnt vor schlechten Scherzen

Vor einigen Tagen warnte das Berliner Polizeipräsidium auf sozialen Netzwerken vor zu starken "Späßen" durch Clowns: "Ein guter Spaß sollte da aufhören, wo jeweils Andere nicht mehr darüber lachen können. Spätestens wenn es gefährlich oder sogar strafbar wird, hört er definitiv auf. Hier könnte den „Clowns“ das Lachen schnell vergehen."

Wer sich hinter einer Clowns-Maske anonymisiert und [...] bewaffnet auf andere losgeht, der ist nicht zu Scherzen aufgelegt. Im Gegenteil: Der fühlt sich stark und will seine „eingebildete, gefühlte Stärke“ mit Gewalt zum Ausdruck bringen. Das ist nicht lustig, das ist krank.

schreibt NutzerIn satyr

Und die Polizei schrieb vor vier Tagen einen Satz, der genau auf den jüngsten Fall in Lichterfelde zutrifft: "Reaktionen aus Panik sind häufig unkontrolliert und schwer vorhersehbar, auch in den späteren Folgen für Andere". Die Polizei empfiehlt, das Thema nicht zu hoch zu hängen, um keine Nachahmer zu animieren. Der Tagesspiegel hatte dazu am Wochenende eine Expertin befragt, und zwar Isabella Heuser, die Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité.

Seit Wochen gibt es in Deutschland zahlreiche Vorfälle, bei denen maskierte Horrorclowns Passanten erschrecken. Teilweise nutzen auch Kriminelle das Phänomen aus. Ganz neu ist der Trick aber nicht, schon immer haben simple Kriminelle Clownsmasken für Überfälle genutzt, wie 2010 in Berlin. Es gibt jedoch auch Profiteure von dem Trend - die Berliner Kostümhändler.

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