Gericht weist Berufung ab: NPD-Chef muss Hotel-Hausverbot akzeptieren
Das Hotel-Hausverbot für den rechtsextremistischen Politiker Udo Voigt wurde auch in zweiter Instanz bestätigt. Der NPD-Chef hatte gegen den Verweis eines südbrandenburgischen Hoteliers geklagt.
Es bleibt dabei: Hotels können Rechtsextremisten wegen ihrer Gesinnung Hausverbot erteilen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wies am Montag die Berufung des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt ab. Die Richter in Brandenburg/Havel bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni 2010, wie ein OLG-Sprecher mitteilte.
Das Hotel „Esplanade Resort & Spa“ im südbrandenburgischen Bad Saarow könne selbst entscheiden, wen es beherbergen will, urteilten die Richter. Zwar schränke ein Hausverbot die Grundrechte eines Gastes ein, doch durch die politische Haltung von Voigt gebe es dafür einen sachlichen Grund. Der Hoteldirektor dürfe davon ausgehen, dass sich andere Gäste durch die Anwesenheit des NPD-Bundesvorsitzenden gestört fühlten.
Am 23.November 2009 hatte das Wellness-Hotel dem NPD-Bundesvorsitzenden ein Hausverbot erteilt und dies damit begründet, dass Voigts politische Überzeugung nicht mit dem Ziel des Hotels vereinbar sei, jedem Gast ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ zu bieten.
Hoteldirektor Heinz Baumeister zeigte sich erleichtert. „Wir fühlen uns in unserem Handeln bestätigt“, sagte eine Hotelsprecherin. Baumeister war im vergangenen November mit dem „Preis für Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus“ der Jüdischen Gemeinde in Berlin ausgezeichnet worden.
Beendet ist der Rechtsstreit damit jedoch nicht - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu. Nach Angaben seines Anwalts wird Voigt davon Gebrauch machen. Der NPD-Politiker selbst hatte in der Vergangenheit angekündigt, er werde notfalls durch alle Gerichtsinstanzen ziehen.