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Polizei im Einsatz (Symbolbild).
© Patrick Pleul/dpa

Berlin-Neukölln: Mit Schreckschusswaffe auf Passanten geschossen

Zwei junge Neuköllner haben nicht nur Passanten massiv gefährdet - sondern sich auch mit allen Mitteln gegen Polizisten gewehrt. Die mussten Verstärkung anfordern und wurden mit dem Tode bedroht.

Dies ist am Donnerstagabend passiert: Passanten riefen um 19 Uhr die Polizei in die Weserstraße zu Hilfe, weil jemand aus einer Wohnung Böller wirft und mit einer Waffe feuert. Hierdurch seien bereits mehrere Passanten gefährdet worden. Die Zeugen selbst, die beim Vorbeilaufen beinahe von einem Knallkörper getroffen worden waren, klagten über Ohrenbeschwerden aufgrund des lauten Knalls. Als die Beamten eintrafen, wurde aus einem Fenster der angegebenen Wohnung abermals geschossen. Die Beamten klingelten und ihnen wurde von einem 48-Jährigen geöffnet. Der Mann gab an, nicht mitbekommen zu haben, dass aus seiner Wohnung geschossen worden sei. In dem Zimmer der arabischstämmigen Familie leben zwei 16 und 22 Jahre alte Söhne. Der 22-Jährige verhielt sich nach Polizeiangaben äußerst aggressiv. Ein Gespräch mit dem Vater war nicht mehr möglich, weil der 22-Jährige ständig dazwischen ging und die Polizisten anschrie. Die Beamten verließen daraufhin zunächst die Wohnung und forderten Verstärkung an. Als die eintraf, wurde der aggressive 22-Jährige zu Boden gebracht. Noch auf dem Boden liegend beleidigte er die Beamten nach deren Angaben. Dem Beamten, der ihn festhielt, drohte er mit dem Tod. In dem Zimmer fanden die Beamten Munition für eine Schreckschusswaffe. In einem Gebüsch vor dem Fenster lagen in ein Handtuch und eine Mülltüte gewickelt zwei solcher Waffen. Auf dem Balkon der Wohnung sowie unterhalb des Fensters lagen zudem zehn Munitionshülsen. Letztlich gaben der 16-jährige Sohn und dessen 17 Jahre alter mitanwesender Cousin zu, geschossen zu haben. Bei der Suche nach den Waffen fanden die Polizisten außerdem noch ein gestohlenes Handy. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt, alle Beteiligten vor Ort schon wieder entlassen. Sie erhielten Strafanzeigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Verstößen gegen das Waffengesetz, Beleidigung, Bedrohung und des Verdachts der Hehlerei. Ein Haftbefehl lässt sich damit nicht begründen.

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