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Im vergangenen Sommer brannte es in Wald- und Heideflächen eines ehemaligen Truppenübungsplatzes in Brandenburg.
© Patrick Pleul

Warnung vor Osterfeuer: Höchste Waldbrandgefahr in Berlin und Brandenburg

Wegen der anhaltenden Trockenheit herrscht in weiten Teilen Berlins und Brandenburgs akute Waldbrandgefahr. Osterfeuer sollen teilweise untersagt werden.

Über 20 Grad warm soll es an den Osterfeiertagen werden, und ein Ende ist kaum in Sicht. In den drei Brandenburger Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster herrscht seit Donnerstagmorgen daher die höchste Waldbrandgefahrstufe fünf, in allen übrigen Landkreisen gilt die zweithöchste Gefahrenstufe. Ob Osterfeuer in den einzelnen Gemeinden gezündet werden könnten, hänge von den Örtlichkeiten ab, teilte das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit, die jeweiligen Ordnungsämter müssten über Verbote entscheiden. Man rate jedoch dringend in Waldnähe von Osterfeuern ab.

Grillverbot am Osterwochenende

Auch in Berlin warnte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: "Das Rauch- und Grillverbot im Wald und in dessen Nähe ist daher – auch beim Osterausflug – unbedingt zu beachten". Am Donnerstagmorgen ging in der Treskoallee in Karlshorst ein dort vorbereitetes Osterfeuer in Flammen auf. Gegen 2:25 Uhr wurde die Berliner Feuerwehr zu dem Brand gerufen, gegen Morgen waren die Rettungskräfte immer noch mit der Brandbekämpfung beschäftigt. Zuvor waren vor wenigen Tagen 200 Quadratmeter Wald in Köpenick und 600 Quadratmeter Waldfläche in der Nähe des Strandbads Wannsee in Flammen gestanden.

Treibende Pflanzen und altes Laub

Zu dem anhaltend trockenen Wetter kommt, dass die jungen Pflanzen dem Boden Wasser entziehen und vielerorts noch trockenes Laub und Reisig vom vergangenen Herbst den Boden bedecken. Auch kleine Funken oder die Glut einer Zigarette können sich daher schnell zu einem Brand entwickeln. Wer während der Trockenheit im Wald rauche, müsse mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen, teilte die Senatsverwaltung mit. Das Landeswaldgesetz sehe für Verstöße gegen das Rauch- und Feuerverbot sogar ein Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vor.

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