JVA Tegel: Hinter Gittern bis zum Tod
In der Haftanstalt Tegel steigt die Zahl der Sicherungsverwahrten – und die Insassen werden immer älter. Nur wenige verlassen das Gefängnis zu Lebzeiten.
Es ist wohl nur Galgenhumor: „Die Todgeweihten grüßen euch“, lautet die Unterzeile zu einer Karikatur auf dem Titelbild der jüngsten Ausgabe der Gefangenenzeitung „Lichtblick“. Die Rede ist von den Sicherungsverwahrten – Männern, die ihre Strafe abgesessen haben, aber wegen ihrer Gefährlichkeit doch nicht entlassen werden können – und nun eben verwahrt werden in einem gesonderten Trakt, dem Haus 5 der größten deutschen Vollzugsanstalt in Tegel.
Die Justiz hat mit den sogenannten SVern ein großes Problem: Denn es werden immer mehr und sie werden immer älter. 2008 waren es 29 Männer, nun sind es 35. Ende 2010 sollen es bereits 55 sein. Noch drastischer ist im vergangenen Jahr die Zahl der Inhaftierten gestiegen, denen die Sicherungsverwahrung (SV) noch bevorsteht, und zwar von 43 auf 54. Unter den SV-Kandidaten sind so bekannte Namen wie Serienmörder Thomas Rung oder Bus-Entführer Dieter Wurm.
In Tegel wird es immer enger. Wo 20 weitere SVer untergebracht werden sollen, ist unklar. Dass die Zahl der Sicherungsverwahrten steigt, hat einen einfachen Grund: Die Gerichte urteilen immer härter. „Wir kommen hier nur mit einer Nummer am kleinen Zeh raus“, spottete ein SV-Insasse am Telefon. Recherchen bestätigen dies: Seit 2005 kamen nur zwei SVer frei, der letzte, Heinz G. erst vor wenigen Tagen. Wie der 2005 entlassene Peter G. war er ein notorischer Betrüger – und damit völlig untypisch in der SV. Nun sitzen in den beiden SV-Stationen nur noch Mörder, Räuber und Sexualverbrecher.
Im gleichen Zeitraum starben zwei Sicherungsverwahrte in Tegel, Werner G. 2006, Dietmar T. im Jahr 2007. Der älteste Sicherungsverwahrte ist Klaus A. mit knapp 76 Jahren. Der Gutachter hat ihm auch jüngst eine „weitere Gefährlichkeit“ attestiert. Etwa alle zwei Jahre wird anhand eines Gutachtens über die Fortdauer der „Haft nach der Haft“ entschieden. Fünf sitzen schon mehr als zehn Jahre in SV, der Rekord liegt bei 16 Jahren – alle haben zuvor reguläre Haftstrafen von bis zu 15 Jahren verbüßt. Tatsächlich sind Alter oder Krankheit keine Entlassungsgründe. Das Gesetz sieht im äußersten Fall nur die Verlegung in ein „normales“ Krankenhaus vor, wenn die Behandlung im Gefängnis oder im Haftkrankenhaus nicht möglich ist.
Auch im Regelvollzug werden die Insassen inzwischen immer älter. In der Justizverwaltung wird daher über die Einrichtung einer „Rentnerstation“ im Haftkrankenhaus nachgedacht, um bessere Pflege und Unterbringung bieten zu können. Doch Klaus A. hätte davon nichts: Denn Sicherungsverwahrte dürfen nicht mit normalen Gefangenen zusammengelegt werden. Das führt dazu, dass in den beiden SV-Stationen Verwahrlosung und Perspektivlosigkeit herrschen. Da niemand einen Entlassungstermin vor sich hat, und sei er noch so weit entfernt, „haben viele komplett resigniert“, schreibt der Lichtblick. Eine Ausnahme ist Bernd R., der in diesem Jahr die Justiz blamiert hatte, weil es ihm trotz strengster Kontrollen gelungen war, mit eingeschmuggelten Bauteilen einen Internetcomputer zu basteln. Da SV keine Strafhaft ist, genießen die Insassen einige wenige Vergünstigungen: Sie dürfen etwa über sieben statt nur vier Elektrogeräte verfügen. Angesichts des Personalmangels sieht es bei der Betreuung genauso schlecht aus wie bei den normalen Gefangenen. Vor länger als einem Jahr hatte die Justiz „neue Beschäftigungs- und Betreuungsangebote zur Motivation der Sicherungsverwahrten“ angekündigt, geschehen ist seither nach Angaben der Betroffenen nichts.
„Es ist nur eine Frage der Zeit, wann einer durchknallt“, sagte einer, der über das im Gefängnisflur installierte Telefon seit Jahren den Kontakt zum Tagesspiegel hält. Gerne wird in Haus 5 der Vergleich mit den RAF-Terroristen gezogen: „Die kamen frei, wir nicht.“