Entführung des schwulen Sohnes: Geldstrafen für Vater und Onkel im Nasser-Prozess
Weil Vater und zwei Onkel vor Gericht fehlten, erließ die Amtsrichterin Strafbefehle über jeweils 1350 Euro. Sie sollen den heute 18-jährigen Nasser wegen seiner Homosexualität misshandelt und entführt haben.
Nasser kam mit vielen Freunden. Sein Lachen klang unbeschwert, sein Blick aber verriet die Anspannung. Er sollte seinen Vater und zwei Onkel im Saal 701 des Kriminalgerichts treffen. Drei Männer, die seine Entführer waren, damals im Dezember 2012. Zwei Monate zuvor hatte sich der in Berlin geborene Sohn einer libanesischen Familie als schwul geoutet. Die Verwandten sollen mit Quälereien und einer geplanten Zwangsheirat im Libanon reagiert haben. Nasser hat sein Schicksal kürzlich öffentlich gemacht.
Nun der Prozess. Nur ein Ausschnitt dessen, was Nasser durchgemacht haben soll, kam zur Anklage: Freiheitsberaubung und Entziehung Minderjähriger. Drei Dutzend Medienvertreter drängten in den Saal, Kameras, Mikrofone. Nasser ging zur Nebenklage-Bank, auf seinem Hemd ein großer Sticker: „Stop Homophobia!“ – „Stoppt Schwulenfeindlichkeit.“
Das Urteil ergeht in Abwesenheit des Vaters und der Onkel
Doch von den Angeklagten keine Spur. Die Amtsrichterin wirkte nicht überrascht: „Auf Antrag des Staatsanwalts wird in das Strafbefehlsverfahren übergegangen.“ Nur vier Minuten später das Urteil. Es ergingen jeweils 90 Tagessätze zu je 15 Euro (1350 Euro). Die Männer sollen zudem die Kosten des Nebenklägers tragen.
Nasser, heute 18 Jahre alt, verließ den Saal schnellen Schrittes. Er kämpfte mit den Tränen, brauchte einige Minuten für sich. In einer Pressekonferenz hatte er schwere Vorwürfe gegen die Familie erhoben. Nachdem er sich im Oktober 2012 als 15-Jähriger zu seiner Homosexualität bekannte, habe für ihn eine Qual begonnen. Ein Onkel habe ihn mit Benzin übergossen, die Eltern hätten ihn ausgepeitscht und mit kochendem Wasser verbrüht. Dann sei ihm erklärt worden, im Libanon warte ein schönes Mädchen auf ihn, mit dem er bereits verlobt sei.
Der Junge floh und suchte Schutz beim Jugendamt. Nasser stand bereits unter Pflegschaft des Amtes, als er am 10. Dezember 2012 von der Mutter nach Hause gelockt wurde. Er trank etwas und kam in einem Auto zu sich. Weil ihn Sozialarbeiter vermissten, lief eine Fahndung an. Der Wagen wurde zwei Tage später an der rumänisch-bulgarischen Grenze gestoppt.
"Ich will meine Sexualität nicht verstecken"
Gefasst trat Nasser, der Nebenkläger, schließlich vor die Kameras. „Ich habe es zumindest geschafft, den Fall vor Gericht zu bekommen.“ Er sei nicht enttäuscht und wolle das Urteil nicht kommentieren: „Die Richterin hat geurteilt, wie sie es für richtig hält.“ Für ihn sei das Verfahren wichtig gewesen. „Ich habe meine Kraft gezeigt.“ Ob er Angst habe? „Nein, ich bin ein Mensch, der kämpft. Und ich will meine Sexualität nicht verstecken.“
Seine Verwandten können gegen die Strafbefehle Einspruch einlegen. Dann käme es erneut zu einem Gerichtstermin. Zwei Verteidiger aber sagten, sie würden ihren Mandanten empfehlen, die Entscheidung zu akzeptieren. K.G.
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