Bericht von Berliner Fanmeile: Facebook sperrt Nutzer wegen Artikel über Hitlergruß
Ein Nutzer hatte einen Artikel des Tagesspiegel verbreitet. Facebook sah einen "Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards" und sperrte den Nutzer.
Wegen Nazi-Inhalten bei Facebook gesperrt werden, obwohl man nichts Rechtsradikales veröffentlicht? Das geht. Erfahren hat das beispielsweise der freie Journalist Sören Kohlhuber. Am Sonntagabend hat er den Tagesspiegel-Artikel über einen Mann gepostet, der auf der Fanmeile beim Spiel Deutschland - Ukraine den Hitlergruß zeigte und, gemeinsam mit anderen, rechte Parolen brüllte. Der Artikel war mit einem Bild des entsprechenden Mannes illustriert.
Zwei Tage später dann die Nachricht von Facebook: Sieben Tage Sperre. Grund: "Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards."
Die Zugriffszahlen deuten darauf hin, dass der Artikel zwischenzeitlich auch von der Tagesspiegel-Facebook-Seite verschwunden war - am Mittwochnachmittag war er jedoch wieder online, ebenso wie das Profil Kohlhubers. Das war bereits am späten Dienstagnachmittag wieder frei, Facebook erklärte, es habe sich "um einen Irrtum" gehandelt, "wir möchten uns für diesen Fehler entschuldigen". Dennoch stellt sich die Frage: Wie kann so etwas passieren?
Bei Nazi-Symbolik besonders sensibilisiert
"Bei Nazi-Symbolik ist Facebook besonders sensibilisiert, gerade wenn sie in Deutschland verbreitet wird", sagt ein Facebook-Sprecher, der sich aber nicht zum konkreten Fall äußern will.
Da das Zeigen des "Deutschen Grußes" in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - eine Straftat darstellt, kann es passieren, dass ein übereifriger Mitarbeiter den Post löscht oder eben gleich den Nutzer sperrt. Um festzustellen, was Nazi-Propaganda und was Berichterstattung über Nazis ist, beschäftigt das Unternehmen in Deutschland eigens Mitarbeiter - die sich in diesem Fall offenbar vor allem am Bild und weniger am Artikel orientiert und dann danebengelangt haben.
Doch auch wenn man für einen bestimmten Zeitraum gesperrt ist, kann man immer noch Widerspruch einlegen, sagt der Sprecher. "Das heißt nicht, dass man nicht mehr mit Facebook interagieren kann", man kann eben nur nichts mehr veröffentlichen.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizei bittet weiterhin um Hinweise zu dem Vorfall am Sonntagabend. Wer den Mann kennt oder sonstige Angaben machen kann, wird gebeten, sich bei einer Polizeidienststelle oder direkt beim Polizeilichen Staatsschutz zu melden.