Charité: Es bleibt bei lebenslang für Berliner Krankenschwester
Sie hat fünf schwer kranke Menschen auf dem Gewissen: Verurteilt wurde die Berliner Krankenschwester Irene B. wegen Mordes und Totschlags. Sie wollte sich nicht mit dem Urteil abfinden und legte Revision ein - jedoch ohne Erfolg.
Die Verurteilung der Krankenschwester Irene B. zu lebenslanger Haft wegen der Tötung von Patienten an der Berliner Charité ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch des Berliner Landgerichts weitgehend bestätigt, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Die Angeklagte hatte gegen das Ende Juni vergangenen Jahres gefällte Urteil Revision eingelegt.
Das Berliner Schwurgericht sei rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangt, dass die uneingeschränkt schuldfähige Angeklagte bei fünf Patienten vorsätzlich einen vorzeitigen Tod herbeigeführt hat. Die Leipziger Richter änderten den Schuldspruch allerdings dahingehend, dass die Angeklagte des Mordes in drei Fällen sowie des Totschlags in zwei Fällen schuldig ist.
Nach Angaben des Bundesgerichtshofs hat dies jedoch keinen Einfluss auf die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Ursprünglich war sie wegen fünffachen Mordes verurteilt worden. Sie hatte auf der kardiologischen Intensivstation der Charité zwischen Juni 2005 und Oktober 2006 fünf schwer kranke Menschen im Alter von 48 bis 77 Jahren mit zu hoch dosierten Medikamenten getötet. In drei weiten angeklagten Fällen, darunter zwei Mordversuchen, wurde sie freigesprochen. (mhz/ddp)