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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt über einen mutmaßlich rechtsextremen Polizisten.
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Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht: Berliner Polizist unter Neonazi-Verdacht

Er soll verfassungswidrige Tattoos tragen und den Hitlergruß gezeigt haben: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über einen mutmaßlich rechtsextremen Polizisten.

Zwei Instanzen haben den seit 1990 in Berlin tätigen Polizisten bereits freigesprochen, nun soll das Bundesverwaltungsgericht an diesem Donnerstag ein Urteil fällen: Ist der angeklagte Polizist rechtsextrem? Dieser Auffassung ist das Land Berlin jedenfalls und hat eine Disziplinarklage erhoben, um den Mann aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Der angeklagt Polizeikommissar trägt mehrere verfassungswidrige Tattoos und hat in der Öffentlichkeit den "Hitlergruß" gezeigt. Außerdem soll er bei der Erstellung von CDs und Booklets mit rechtsextremer Musik beteiligt gewesen sein.

Bereits 2007 stellte das Land Berlin den Polizisten vorläufig frei. Damals konnte der Angeklagt aber nur wegen ungenehmigter Nebentätigkeiten belangt werden und musste eine Geldbuße von 300 € bezahlen.

Bei den Tätowierungen konnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Verstoß gegen die Verfassungstreue feststellen und auch das Zeigen des "Hitlergrußes" reiche für ein Disziplinarverfahren nicht aus.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird am Donnerstag erwartet.

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