Tödliches Autorennen in der City West: Berliner Ku'damm-Raser schweigen vor Gericht
Zwei Sportwagen-Fahrer müssen sich nach einem tödlichen Unfall wegen Mordes verantworten. Mit Tempo 160 sollen sie durch die City West gerast und den Tod eines Unbeteiligten verursacht haben.
Zwei junge Sportwagen-Fahrer, die bei einem illegalen Straßenrennen den Tod eines unbeteiligten Autofahrers verursacht haben sollen, schweigen vor dem Berliner Landgericht. Die Verteidiger erklärten, ihre Mandanten würden sich möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt äußern.
Hamdi H. und Marvin N., 27 und 24 Jahre alt, müssen sich seit Donnerstag wegen Mordes verantworten. Sie sollen im Februar mit Vollgas über den Kurfürstendamm gerast sein. Bis Hamdi H. in einen unbeteiligten Geländewagen preschte. Mit mindestens 160 Stundenkilometern, heißt es in der Anklage. Der Jeep wurde bei dem Crash an der Tauentzienstraße etwa 70 Meter weit geschleudert. Der 69-jährige Fahrer starb noch in seinem Wagen. Der Prozess begann unter großem Medienandrang.
Die mutmaßlichen Raser hätten tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, heißt es in der Anklage. Zwei Mordmerkmale werden genannt. Aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln hätten die Angeklagten gehandelt. Sie hätten ihre PS-starken Wagen rücksichtslos gesteuert und rote Ampeln überfahren, um ein illegales Rennen zu gewinnen und sich dadurch angestrebte Selbstbestätigung zu sichern.
Es war kurz nach Mitternacht, als die Männer mit Leidenschaft für schnelle und protzige Autos Gas gaben. Mehrere rote Ampeln sollen sie mit ihren Wagen – ein Mercedes AMG und ein Audi A6 - überfahren haben. Bis ihnen der Jeep, für den die Ampel auf Grün stand, zufällig in die Quere kam. Der Rentner am Steuer hatte keine Chance. Wie zwei Pfeile seien die beiden weißen Wagen durch die Straße geschossen, gab später ein Zeuge zu Protokoll. Der Fahrer verstarb noch am Unfallort.
Der Fall kurbelte die Debatte über härtere Strafen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen an. Bislang ist es rechtlich als eine Ordnungswidrigkeit einzustufen, die mit 400 Euro Buße und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.
Einen Fall wie den nun zu prüfenden gab es in den vergangenen Jahren in Berlin noch nicht. Bei tödlichen Verkehrsunfällen kommt es in der Regel zum Vorwurf einer fahrlässig begangenen Tat. Oft enden die Verfahren mit Geld- oder Bewährungsstrafen.
Hamdi H. aus Moabit und Marvin N., Ex-Bundeswehrsoldat und zuletzt Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, befinden sich seit März in Untersuchungshaft. Ihnen droht bei einem Schuldspruch entsprechend der Anklage lebenslange Haft. Ihre Verteidiger erklärten, der Vorwurf des Mordes sei rechtlich nicht haltbar.