Attentäter vom Breitscheidplatz: Anis Amri hatte doch einen Reisepass
Der Attentäter vom Breitscheidplatz hatte einen tunesischen Reisepass. Dies wussten die Behörden durch ein abgehörtes Telefonat - die Information wurde nicht weitergegeben.
Bereits im April 2016 hatte ein Freund von Anis Amri dessen tunesischen Reisepass in einer Moschee gefunden. Dieser rief Amri an und berichtete dies. Amris Antwort: "Mach' die Bilder raus und wirf ihn weg. Den brauch' ich nicht mehr." So schilderte es am 3. Juli Sonderermittler Bruno Jost im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.
Doch das Telefonat sei erst zeitverzögert ausgewertet worden, die Informationen daraus nicht weitergeleitet worden. Jost kommentierte das im Ausschuss so: "Das ist insoweit interessant, als bisher nicht bekannt war, dass Amri überhaupt im Besitz eines Reisepasses gewesen ist. Die Frage stellt sich, ob nach diesem Gespräch Maßnahmen möglich gewesen wären, dieses abzuklären, oder ob man vielleicht die Polizei oder die Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen darüber hätte informieren können oder sollen." Man hätte also möglicherweise früher den Versuch einer Abschiebung unternehmen können, so Jost.
Eine Woche nach der Ausschusssitzung fordern Politiker Aufklärung. "Wenn diesem Hinweis nachgegangen worden wäre, hätte man ihn damit vielleicht frühzeitig abschieben können. Das muss jetzt weiter aufgeklärt werden", sagte FDP-Innenexperte Marcel Luthe. Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der Berliner CDU-Fraktion und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Fall Anis Amri, Burkard Dregger.
Im April 2016 hatte Amri unter Aliasnamen einen Asylantrag abgelehnt. Dieser war im Sommer 2016 abgelehnt worden, für Amri bestand seitdem Ausreisepflicht. Im Juli 2016 wurde nach einer Messerstecherei in einer Neuköllner Bar gegen Amri ermittelt. Ende Juli 2016 wurde er in Friedrichshafen festgenommen, als er mit falschen Papieren in die Schweiz reisen wollte. Nach kurzer Zeit wurde er jedoch wieder entlassen.
NRW-Innenminister Ralf Jäger hatte erklärt, Amri habe nicht abgeschoben werden können, weil er keine gültigen Ausweispapiere hatte und Tunesien seine Staatsangehörigkeit zunächst bestritt.
Im Dezember 2016 hatte Amri den Terroranschlag mit zwölf Toten auf dem Berliner Breitscheidplatz verübt.
Der Berliner Senat hatte im April Bruno Jost als Sonderermittler eingesetzt, um die Pannen im Fall Amri aufzuklären. Am 3. Juli hatte Jost seinen Zwischenbericht im Innenausschuss vorgestellt. Zudem wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.
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