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Mit diesen Fotos fahndete das Bundeskriminalamt nach dem Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri.
© dpa
Update

Attentat am Breitscheidplatz in Berlin: Amri-Sonderermittler klagt über Probleme bei der Akteneinsicht

Zwei Bundesanwälte sollten am Montag vom Innenausschuss zu den Pannen im Fall Amri befragt werden. Einer erschien nicht, der andere klagte über Probleme bei der Akteneinsicht.

Es war nur eine Hoffnung, dass es am Montag im Innenausschuss etwas Neues zum Weihnachtsmarkt-Attentäter Amri geben könnte. Immerhin waren gleich zwei Bundesanwälte vorgeladen. Doch die Hoffnung erfüllte sich nicht. Der eine, Bundesanwalt Thomas Beck, Leiter der Abteilung Terrorismus in der Karlsruher Ermittlungsbehörde, erschien gar nicht. Sein Flug bei Air Berlin fiel aus. Und der andere, der Berliner Sonderermittler Bruno Jost, hat noch „keinen zuverlässigen Überblick“, wie er mehrfach den Abgeordneten sagte.

Vor vier Wochen hatte Bruno Jost, ehemaliger Bundesanwalt aus Karlsruhe, seinen Job als Sonderermittler zur Aufklärung des islamistischen Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz angetreten. Und dass es nur eine Art Job ist, bereitet juristische Probleme. Wie Jost berichtete, hat er vom Senat einen Werkvertrag – wie ein Student, der in den Semesterferien jobbt. Akteneinsicht, das steht so in der Strafprozessordnung, erhalten nur beteiligte Behörden. Jost sagte, dass er bei zahlreichen Behörden, darunter mehreren Staatsanwaltschaften, Antrag auf Akteneinsicht gestellt habe. Die Bundespolizei habe innerhalb von vier Tagen bereits das Okay gegeben, dies sei ein gutes Zeichen, sagte Jost. Bei den Staatsanwaltschaften gestalte sich das dagegen „nicht ganz einfach“, sagte Bruno Jost.

Juristische Hürden für Sonderermittler

Er soll die Pannen bei der Überwachung des Breitscheidplatz-Attentäters untersuchen und Hinweise geben, wie diese künftig vermieden werden können. Innensenator Andreas Geisel hatte mehrfach versichert, dass Jost Einblick in alle gewünschten Akten erhalten werde, auch in geheime. „Wir wollen lernen, wie wir uns besser aufstellen können“, hatte Geisel den Auftrag im Innenausschuss umschrieben. Dass Jost als Sonderermittler auf Werkvertrag erst einmal juristische Hürden bewältigen muss, hatte Geisel den Abgeordneten nicht gesagt.

Einen ersten Bericht will Jost noch vor der Sommerpause vorlegen, „wenn ich bis dahin einen großen Teil der angeforderten Unterlagen habe“. Unter anderem will er klären, ob ein Haftbefehl gegen Amri hätte erwirkt werden können. Der Abschlussbericht soll Ende des Jahres fertigsein. Der Antrag auf Einladung der beiden Spitzenjuristen erfolgte auf Antrag aller Parteien. Vermutlich wird Bundesanwalt Thomas Beck, der seit 2014 Leiter der Abteilung Terrorismus beim Generalbundesanwalts ist, noch einmal eingeladen.

Einen Untersuchungsausschuss wird es, wie berichtet, nicht geben in Berlin. Nur FDP und AfD fordern diesen, waren aber einer sehr großen Koalition aus rot-rot-grün und der CDU gescheitert. Ein Untersuchungsausschuss sei zu langsam, war das Hauptargument. Die CDU will erst die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss unterstützen, wenn der Senat die Arbeit von Bruno Jost behindern werde. Innensenator Geisel hat versichert, dass dies nicht geschehen werde. Ein erster Zwischenbericht von Jost solle noch vor der Sommerpause vorliegen. Mit einem Endbericht ist erst zum Jahresende zu rechnen - also nach der Bundestagswahl im Herbst.

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