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Kein leichter Weg: Politische Hürden für Bundesuniversitäten

Welche Probleme müssen überwunden werden, damit die Charité Bundesuniversität werden kann?

Hochschulen sind Ländersache. Darum darf der Bund eine Universität oder ein Uni-Klinikum nicht als ganze Einrichtung („institutionell“) fördern. Die Verfassung erlaubt ihm nur, Projekte in der Forschung oder Programme für mehr Studienplätze gemeinsam mit den Ländern aufzulegen. Soll eine mit Landesgeld finanzierte Uni mit einem bundesfinanzierten Institut fusionieren, sind waghalsige Konstruktionen nötig. Wie beim KIT, einer Fusion aus der TU Karlsruhe mit einem Helmholtz-Zentrum, das 2006 im Uni-Elitewettbewerb entstand. Damit der Bund Unis als Einrichtung fördern kann, müsste zuerst die Verfassung geändert werden.

Die Finanzierung der deutschen Wissenschaft ist kompliziert geregelt. Bund und Länder finanzieren die außeruniversitären Institute gemeinsam nach unterschiedlichen Schlüsseln, der Bundesanteil liegt bei 50 bis 90 Prozent. Die Hochschulen werden von den Ländern allein getragen. Würde der Bund nun zwei bis vier Unis übernehmen, käme das ganze Gleichgewicht der Finanzierung ins Rutschen. Die meisten Länder gingen leer aus. Darum gab es viel Ärger, als der Bund die Uni Lübeck rettete, in dem er Schleswig-Holstein die Finanzierung seines Zentrums für marine Geowissenschaften abnahm und das Land so privilegierte.

Kritiker wie die Grüne Krista Sager sind gegen eine Privilegierung einzelner Unis durch den Bund. Stattdessen solle der Bund mehr Geld in die außeruniversitäre Forschung stecken. Dann bliebe den Ländern mehr Geld für ihre Unis. Und besser gestellte Länder wie Bayern sehen nicht ein, warum der Bund einem finanzschwachen Land wie Berlin bei der Wissenschaft unter die Arme greifen sollte: Den Südländern würde sich sofort die Frage stellen, warum sie dann noch Milliarden in den Länderfinanzausgleich stecken sollten, hat Bayerns Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) gerade erst gesagt.

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