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Es gibt Streit bei den Piraten - und der dreht sich um schwerwiegende Vorwürfe.
© dpa

Zwei Parteiausschluss-Verfahren laufen: Piraten streiten weiter um Erpressungsvorwürfe

Vor einigen Wochen erhob der Pirat Sebastian Jabbusch öffentlich schwere Vorwürfe gegen ein jugendliches Parteimitglied. Nun laufen Parteiausschlussverfahren gegen beide Kontrahenten.

In der Piratenpartei tobt eine Auseinandersetzung über eine Affäre rund um Vorwürfe des Datendiebstahls, der Nötigung und der Erpressung. Diese erhob wie berichtet das 28-jährige Parteimitglied Sebastian Jabbusch gegen einen Jugendlichen. Gegen beide laufen inzwischen Parteiausschlussverfahren, wie Parteisprecher Ben de Biel bestätigte.

In einem offenen Brief erhob Jabbusch die Vorwürfe gegen das jugendliche Parteimitglied. Diese Affäre hat aber eine mehrere Monate andauernde Vorgeschichte. Schon Anfang 2011 gab es Vorwürfe gegen das jugendliche Parteimitglied. Er soll andere Piraten durch gestohlene Daten unter Druck gesetzt und mit Veröffentlichung gedroht haben. Vorübergehend war auch kompromittierendes Material im Netz aufgetaucht, berichten Parteimitglieder. Der Landesverband verhängte Mitte 2011 ein Hausverbot gegen den Jugendlichen. Nach Schlichtungsgesprächen und einer Entschuldigung wurde das Verbot aufgehoben.

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Jabbusch erneuerte seine Vorwürfe öffentlich und sprach davon, im Landesverband herrsche ein Klima der Angst. Daraufhin warfen ihm manche Piraten parteischädigendes Verhalten vor, während sich andere mit Jabbusch solidarisierten. Im Januar wurde dann auch gegen Jabbusch ein Parteiausschlussverfahren beantragt. In dem Antrag, der am Dienstag ins Internet gestellt wurde, wird ihm vorgeworfen, eine „Rufmordkampagne gegen ein anderes Parteimitglied durchgeführt“ zu haben und sich parteischädigend verhalten zu haben.

Ihm wird überdies vorgehalten, den Jugendlichen in einigen Fällen „angestiftet“ zu haben. Jabbusch bezeichnet die Vorwürfe gegenüber dem Tagesspiegel als „hanebüchen“. Er habe mögliche Straftaten „weder geplant noch begangen“. Demnächst wird sich ein Schiedsgericht mit den Anträgen zum Parteiausschluss befassen.

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