Personalmangel sei lange bekannt gewesen: Opposition kritisiert fehlende Schuluntersuchung bei Erstklässlern in Berlin
Wegen der Corona-Pandemie kommen die Gesundheitsämter bei den Schuluntersuchungen nicht hinterher. Die Opposition will Praxisärzte miteinbeziehen.
Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus hat den Senat für die massenhaft ausgefallenen Schuluntersuchungen kritisiert. Tausende Kinder müssen dieses Jahr auf die vor der Einschulung üblichen Untersuchungen durch die Gesundheitsämter verzichten – die Amtsärzte der Bezirke brauchen ihr Personal für den Kampf gegen die Corona-Pandemie.
Die Gesundheitsämter leisteten in der Coronakrise viel und seien dabei am Limit, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Paul Fresdorf: Der Personalmangel jedoch sei lange bekannt gewesen. Weil Schuleingangsuntersuchungen für die Kinder „essentiell“ seien, müsse erwogen werden, ob diese von niedergelassenen Kinderärzten durchgeführt werden könnten.
Ähnliches schwebt der CDU vor. Wie berichtet, hatte Ex-Gesundheitssenator Mario Czaja vorgeschlagen, einige der Mediziner aus der Covid-19-Notklinik in der Messe für die Einschulungsuntersuchungen zu nutzen.
Das Reservekrankenhaus ist derzeit nicht belegt, zahlreiche Ärzte aus Rente und Weiterbildung hatten sich für einen Einsatz dort gemeldet. Am Montag teilte die CDU mit, es sei bedauerlich, „wenn Senat und Koalition wieder mal ihre Verantwortung auf die Bezirke abwälzen wollen“ – die zwölf Gesundheitsämter sind kommunale Einrichtungen.
„Die ersatzlose Streichung von Schuluntersuchungen von Erstklässlern wegen der absehbaren Überlastung unserer Gesundheitsämter ist völlig inakzeptabel. Sie sind zur Vorbereitung des Schulstarts unverzichtbar.“ Man fordere nun auch Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, die für die niedergelassenen Mediziner zuständig ist.
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Bei den Einschulungsuntersuchungen prüfen die Gesundheitsämter sprachliche Fähigkeiten, Motorik, Sehen, Hören sowie Zähne, Größe und Gewicht der Kinder. Danach entscheidet sich, ob ein Kind schulreif ist, ob und welcher Förderbedarf besteht. Es handelt sich um die einzige derart umfangreiche Reihenuntersuchung, die für alle Menschen in Deutschland verpflichtend ist – die Daten sind deshalb auch für Forscher relevant.
In der Senatsbildungsverwaltung bereitet man sich nun auf etwaige Rückstellungsanträge vor. Die können beantragt werden, wenn Eltern ihr Kind nach eigenem Ermessen für nicht schulreif halten. Sollten die Eltern sowie die Erzieher in der jeweiligen Kita dafür seien, wird das Kind zurückgestellt. In Zweifelsfällen kann das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum helfen.
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