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Imam Taha Sabri in der Neuköllner Moschee in der Flughafenstraße.
© Mike Wolff

Dar-as-Salam-Moschee in Berlin: Neuköllner Moscheeverein geht weiter gegen Verfassungsschutz vor

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die muslimische "Neuköllner Begegnungsstätte" zurecht im Jahresbericht des Verfassungsschutzes vorkommt. Doch das will der Verein nicht hinnehmen.

Trotz der klaren Niederlage im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz gibt die Neuköllner Dar-as-Salam-Moschee nicht auf. Der Moscheeverein, der sich „Neuköllner Begegnungsstätte (NBS)“ nennt, geht gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts von vergangener Woche vor, wonach der Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht 2016 den NBS rechtmäßig genannt hat.

„Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Eintragung unserer Moscheegemeinde in den Verfassungsschutzbericht 2016 Bestand hat, obgleich es nie Predigten in unseren Räumlichkeiten oder anderweitige Publikationen gab, die in irgendeiner Weise grundgesetzwidrig waren“, äußerte der Imam der Moschee, Mohamed Taha Sabri, am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Der Verein will sich an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wenden, um den Beschluss „prüfen“ zu lassen.

Der Verfassungsschutz erwähnt seit 2014 in seinen Jahresberichten den NBS. Dem Verein werden Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft vorgehalten. Sie ist die älteste islamistische Vereinigung der arabischen Welt und strebt eine gottesstaatliche Gesellschaftsordnung auf der Basis der Scharia an. Der NBS bestreitet, mit der mitgliederstärksten Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in der Bundesrepublik, der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland“, in Verbindung zu stehen. Für das Verwaltungsgericht  sind jedoch die Belege, die der Verfassungsschutz aufführt, als wahr anzusehen.

Der Nachrichtendienst verweist unter anderem auf die Gründungsveranstaltung eines Gremiums „Fatwa Ausschuss Deutschland“, die im März 2016 in der Moschee stattgefunden haben soll. Zu den Mitgliedern des Ausschusses, sagt der Verfassungsschutz, gehörten muslimische Gelehrte und Theologen, die „in Personalunion“ auch für Organisationen tätig seien, die zum Geflecht der Muslimbrüder in Europa und Deutschland zählen.

Der NBS hatte im August 2017 beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung gegen das Land Berlin gestellt und auch eine Klage eingereicht. Bislang gibt es nur den negativen Beschluss des Gerichts zum Antrag. Wie es mit der Klage weitergeht, ist offen.

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