zum Hauptinhalt
Eine FU-Biologin hatte beantragt, freilebende Nachtigallen zu Forschungszwecken aus Berliner Parks entnehmen zu können.
© imago/imagebroker

Berliner Forschungsprojekt: Nachtigall-Posse nimmt friedliches Ende

Harmonische Töne aus der Wissenschaftsverwaltung: Die FU-Wissenschaftler sollen ihren Antrag für das Nachtigall-Forschungsprojekt erneut stellen. Der werde diesmal "zügig geprüft".

Durchbruch in der Berliner Nachtigallen-Affäre: Ein Gipfeltreffen in der Wissenschaftsverwaltung des Senats brachte am späten Donnerstagnachmittag die entscheidenden harmonischeren Töne, nachdem sich die Kontrahenten zuvor gegenseitig heftig aufgeplustert hatten.

Nun aber gilt Folgendes: Die bislang von der Umweltbehörde ausgebremsten FU-Wissenschaftler sollen erneut beantragen, dass sie männliche Nachtigallen zu Forschungszwecken in freier Wildbahn einfangen dürfen. Dieser Antrag soll dann „zügig geprüft“ werden mit dem Ziel, zu einem „guten Ende“ zu kommen, wie ein Sprecher der Wissenschaftsverwaltung auf Anfrage versicherte.

Vertreter seiner Behörde und der Freien Universität, unter ihnen die zuständige Biologin Daniela Valentin, waren von Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach zu dem klärenden Treffen eingeladen worden.

"Wissenschaftliches Trauerspiel"

Zuvor hatte das Hin und Her um die Nachtigallen am Donnerstagvormittag bereits das Abgeordnetenhaus erreicht. In der Aktuellen Fragestunde des Umweltausschusses konterte Umwelt-Staatssekretär Stefan Tidow teils sichtlich aufgebracht den Vorwurf, es handele sich um eine Verwaltungsposse seiner Behörde. Das Ganze sei, im Gegenteil, ein „wissenschaftliches Trauerspiel“, erklärte er.

Man habe das Ansinnen von FU-Biologin Daniela Vallentin und deren Kollegen, Nachtigallen für Forschungszwecke in freier Wildbahn einzufangen, schon alleine „aus formalen Gründen“ nicht genehmigen können. Die Wissenschaftler hätten den vorgeschriebenen gesetzlichen Weg für Wildfänge nicht eingehalten, der vor allem bei streng geschützten Arten wie Nachtigallen durch Bundes- und EU-Regelungen eindeutig vorgeschrieben sei.

Vor allem sei nicht ausreichend belegt worden, dass man sich zuvor intensiv, aber vergeblich bemüht habe, Zuchttiere zu finden – „als Alternative zum Wildfang“. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz hätte zudem neben seiner Behörde auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in das Genehmigungsverfahren miteinbezogen werden müssen. Das sei aber nicht geschehen.

Experimente mit Nachtigallen

Wie berichtet, hat die FU-Biologin Daniela Vallentin bei der Umweltverwaltung des Senats bisher vergeblich beantragt, freilebende Nachtigallen aus Berliner Parks entnehmen zu können. Anfangs wollte sie nach ihren Worten jährlich zehn Vögel einfangen, doch als sie damit bei den Ämtern nicht vorankam, schaltete sie zurück und erklärte, es reiche ihr auch, nur noch drei freilebende Nachtigall-Männchen zu entnehmen.

Vallentin will sie im Rahmen eines mit 1,5 Millionen Euro von der EU geförderten Forschungsprojektes mit Zuchtweibchen paaren. Das soll spätere Experimente mit Nachtigallen ermöglichen, die zum besseren Verständnis autistischer Erkrankungen von Kindern führen. Mit Hilfe haarfeiner Elektroden, die ins Gehirn der Vögel gepflanzt werden, sollen die Aktivitäten einzelner Nervenzellen bei der gesanglichen Kommunikation untersucht werden – was Rückschlüsse auf ähnliche Mechanismen im menschlichen Gehirn zulässt.

Für die Tiere ist dieser Eingriff schmerzfrei, er beeinträchtigt sie nicht, versichert die Wissenschaftlerin. Männliche Nachtigallen sind jedoch von Züchtern derzeit kaum zu bekommen. Deshalb hatte die FU-Biologin bereits im Juli 2017 den Antrag gestellt, der seither in der Umweltverwaltung nicht vorankam.

Sie wollte Verzögerungen bei ihrem Forschungsprojekt vermeiden – mit gutem Grund: Die bewilligte Förderung aus dem Topf der Europäische Union ist zeitlich begrenzt.

Zur Startseite