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So berichtete der Tagesspiegel über den Mord an der Rentnerin in Neukölln.
© Der Tagesspiegel

Berlin-Neukölln: Mord von 1989 aufgeklärt

Zu großen Teilen stand noch die Berliner Mauer, als ein 19-Jähriger eine 76-Jährige in Neukölln ermordet haben soll. Aber Mord verjährt bekanntlich nie: Jetzt konnte die Polizei das Verbrechen aufklären.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben jetzt eine Bluttat aufgeklärt, die keine zwei Wochen nach dem Mauerfall geschehen war. Die Berliner waren vom Regierenden Bürgermeister Walter Momper (SPD) gerade zum „glücklichsten Volk auf der Welt“ ausgerufen worden, die Schlagzeilen auf der Titelseite des Tagesspiegels an jenem Freitag lauteten: „DDR beschränkt Warenausfuhr“ und „US-Präsident Bush bietet der Sowjetunion neue Partnerschaft an“.

Im Lokalteil stand der Bericht über den Mord: Eine 76-Jährige war in ihrer Wohnung in der Boddinstraße in Neukölln umgebracht worden – offenbar bereits am Montag zuvor. Eine Bekannte hatte sich kurzfristig am Telefon mit der 76-Jährigen verabredet. Als die zur vereinbarten Zeit – nur eine halbe Stunde später – die Tür nicht öffnete und auch später trotz mehrfacher Anrufversuche nicht ans Telefon ging, informierte die Bekannte die Söhne der Rentnerin. Die ließen am Mittwoch darauf die Tür gewaltsam öffnen – und fanden die Leiche ihrer Mutter im Wohnzimmer vor. Als Todesursache wurde „Gewalteinwirkung gegen den Hals“ ermittelt. Es gab Indizien, dass etwas Geld und Schmuck geraubt wurden und dass die Frau ihren Mörder selbst eingelassen hatte, denn Einbruchspuren existierten nicht. Aber es gab keine heiße Spur.

Die Akten werden nie geschlossen - daher die hohe Aufklärungsquote

Doch die Akten wurden – wie bei den wenigen ungeklärten Mordfällen üblich – nie geschlossen. Auch deshalb ist die Aufklärungsquote mit etwa 90 Prozent seit Jahren relativ hoch. 1993 ermittelte die Polizei auch in diesem Fall einen Verdächtigen. Er war 19 als die Tat geschah und er soll das Opfer gekannt haben. Doch die Ermittler konnten ihm das Verbrechen nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen, sodass sie ihn ohne Gerichtsverhandlung wieder laufen lassen mussten.

Im vergangenen Jahr wurde der Fall mithilfe neuester DNA-Untersuchungen erneut aufgerollt, teilte die Polizei am Freitag mit. Nun war der Tatverdacht gegen den inzwischen 44-Jährigen so dringend, dass ein Richter Haftbefehl gegen ihn erließ. Am Freitagmorgen gegen acht Uhr sei er in seiner Wohnung in Zehlendorf festgenommen worden, teilte die Justiz mit. Zum Tatvorwurf habe sich der Mann nicht äußern wollen, hieß es. Weitere Details wurden auf Nachfrage nicht genannt.

Fast jedes andere Verbrechen wäre inzwischen verjährt. Sollte der Beschuldigte verurteilt werden, dann wohl nach Jugendstrafrecht, weil er damals noch keine 21 Jahre alt war.

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