Bund reagiert auf Kritik der Länder: Mittelstand bekommt jetzt doch Zuschüsse
Mit dem Programm "Soforthilfe VI" vom Bund soll dem Mittelstand sowie Soloselbstständigen mit Zuschüssen statt Krediten geholfen werden.
Nach heftiger Kritik der Länder reagiert der Bund nun offenbar doch und legt ein neues Soforthilfeprogramm für den Mittelstand sowie für Soloselbstständige auf. Über das Paket der sogenannten Soforthilfe VI soll am 25. Juni auf der Wirtschaftsministerkonferenz in Bremerhaven beraten werden. Die wichtigsten Eckpunkte liegen dem Tagesspiegel vorab vor. Das neue Bundesprogramm hilft demnach nicht mit Krediten, sondern mit Zuschüssen. Insgesamt soll der Bund 25 Milliarden Euro für die Soforthilfe VI bereitstellen.
Beziehen können die Hilfen mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit bis zu 249 Beschäftigten und Soloselbstständige sowie „Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb“, die ihre Geschäftstätigkeit infolge der Coronakrise vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Doch das neue Hilfspaket ist an Bedingungen geknüpft: Der Umsatz der Antragsteller muss in den Monaten April und Mai 2020 bedingt durch die Corona-Einschränkungen um mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen sein. Zudem dürfen sich die Antragsteller nicht vor dem 31. Dezember 2019 schon in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.
Auch Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) hatte zu Beginn der Krise gemahnt, dass der Bund mehr Hilfen für den Mittelstand bereitstellen müsse, da Berlin das für die Unternehmen in der Hauptstadt nicht allein bewältigen könne. Pop sagte dem Tagesspiegel: „Lange genug hat es gedauert, bis der Bundeswirtschaftsminister auf die Nöte des Mittelstandes reagiert hat. Als Landesminister haben wir seit Monaten auf die großen Lücken in den Bundesprogrammen aufmerksam gemacht.“ Weder den Mittelstand noch Soloselbstständige und auch besonders hart betroffene Branchen, wie Tourismus und Gastronomie, habe der Bund bislang berücksichtigt.
Zu Beginn der Krise waren mit der Soforthilfe II zunächst Soloselbstständige sowie Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden mit Zuschüssen von bis zu 15 000 Euro bedacht worden. Doch der Mittelstand mit mehr als zehn Beschäftigten fiel zunächst durchs Raster. Das Land Berlin hat im April für diese Unternehmen – mit bis zu 100 Beschäftigten – die Soforthilfe V gestartet: Doch hier standen primär Tilgungszuschüsse für KfW-Kredite im Fokus. Die Industrie- und Handelskammer (IHK Berlin) hatte das Programm kritisiert, weil es sich „weder um eine sofortige Hilfe noch um echte Zuschüsse“ handele, wie IHK-Präsidentin Beatrice Kramm monierte.
Das nun angekündigte Bundesprogramm müsse schnell kommen und unbürokratisch gestaltet sein, um den Unternehmen in Not effektiv zu helfen, hieß es in der Senatswirtschaftsverwaltung. „Wir haben zwar in Berlin Soforthilfen auf den Weg gebracht, doch der Bund kann nicht die finanziellen Lasten für die dringend erforderlichen weiteren Hilfen auf die Bundesländer abwälzen und sich nur um Großkonzerne kümmern“, sagte Pop. Tanja A. Buntrock
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