Skulptur für Berliner Lehrerin: Michael Müller sind 10 Euro für Präsent zu wenig
Der Regierende Bürgermeister bittet den Innensenator, die 10-Euro-Regel für Staatsdiener zu überprüfen. Und im Fall der beschenkten Lehrerin gibt es neue Details.
Die Vorschriften für Anerkennungen, mit denen Bürger einem Staatsdiener einen Dank aussprechen möchten, entsprechen in Berlin nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Dieser Auffassung ist offensichtlich der neue Regierende Bürgermeister Berlins. Nach Tagesspiegel-Informationen hat Michael Müller (SPD) in einer Senatssitzung den für die Regelungen zuständigen Innensenator Frank Henkel (CDU) jetzt gebeten, zu prüfen, ob Bürgergeschenke künftig „in einem vernünftigen Rahmen“ realitätsnäher möglich sein können. Bislang dürfen beispielsweise Lehrer von einer ganzen Klasse selbst nach Jahren des fürs Leben prägenden Unterrichts nur ein Anerkennungspräsent bekommen, das nicht mehr als 10 Euro kosten darf. Bereits ein schöner Blumenstrauß oder eine gute Flasche Wein kosteten ja eher mehr, hatten jüngst auch viele Eltern und Juristen kritisiert.
Die Skulptur war ein Abschiedsgeschenk
Zuletzt hatte ein Vorfall an einem Gymnasium öffentliche Debatten verursacht. Dazu gibt es jetzt neue Informationen: Demnach soll die Lehrerin die humorige Skulptur als Geschenk im Wert von knapp 200 Euro zum Abschied nach sechs Jahren von ihrer 10. Klasse im Jahr 2011 bekommen haben. Einige Eltern – auch der später anzeigende Vater, ein Grundschulleiter – hatten sich daran nicht beteiligt und die Frau darauf hingewiesen, dass sie das nicht annehmen dürfe. 2013 hielt der Sohn des besagten Vaters einen wohl schlecht vorbereiteten Vortrag und bekam dafür eine schlechte Zensur. Daraufhin erstattete der Vater Anzeige und klagte vor dem Verwaltungsgericht wegen der Note, weil er unterstellte, dies habe wohl mit seiner Nichtbeteiligung am Geschenk zu tun. Das erfuhr der Tagesspiegel von einer Leserin, die die Schulinterna gut kennt. Ob die Lehrerin aber überhaupt wusste, wer Geld gegeben hatte und wer nicht, ist unklar.
Schlechte Note als Auslöser für Anzeige?
Wie berichtet, hatten auch 50 Väter und Mütter der Klasse mit 25 Schülern Briefe vom Polizeipräsidenten bekommen: „Gegen Sie wird ermittelt, wegen des Verdachts einer Straftat, der Vorteilsgewährung“. Ein Verfahren gegen die Lehrerin wegen Vorteilsannahme war eingestellt worden, nachdem sie 4000 Euro als Auflage hatte zahlen müssen. Auch die Verfahren gegen die Eltern wurden eingestellt. Dem Vernehmen nach soll die Lehrerin im damals folgenden Abiturhalbjahr keinen Schüler der Klasse mehr in Mathematik weiter unterrichtet haben – und somit bevorteilen können. Sie soll sehr engagiert und beliebt sein und auch oft mit den Schülern auf Klassenfahrt gegangen sein. Der Münchener Tagesspiegel-Leser, der spontan auf der „Indiegogo“-Benefiz-Website eine Spendenaktion gestartet hatte, versucht herauszufinden, ob die Frau die Spende annehmen würde und dürfte – es kamen mehr als 5300 Euro zusammen. Oder ob die Lehrerin einen Wunsch hat, wofür er das Geld spenden solle – etwa an den Schulförderverein.
Die 10-Euro-Regel gegen Korruption gilt für alle Angestellten im öffentlichen Dienst, also beispielsweise auch für Feuerwehrleute, Polizisten und Sozialamtsmitarbeiter.
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