Berlin: Mendelssohn-Erben unterliegen im Kampf um Bankhaus
Verwaltungsgericht weist Klage auf Wiedergutmachung aus formalen Gründen ab: „Arisierung“ wurde nicht thematisiert
Von Benedict M. Mülder
Das Verwaltungsgericht hat gestern die Klage des Historikers und Leiters des Potsdamer Moses-Mendelssohn-Zentrums, Julius H. Schoeps, als Vertreter der Erbengemeinschaft Paul von Mendelssohn-Bartholdy, auf Zahlung einer Wiedergutmachung als nationalsozialistische Arisierungsopfer abgewiesen. Gleichzeitig wurde eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Damit dürfte der im vergangenen Jahr vollzogene Verkauf der aufwändig renovierten Immobilien in der Jägerstraße 49-51, bis zur Liquidation 1939 Stammsitz des größten privaten, deutschen Bankhauses Mendelssohn & Co., an die Berliner Ärzteversorgung und die Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker durch die Nachfolgegesellschaft der Deutschen Handelsbank, die SEB AG, rechtskräftig werden.
Unter Vorsitz des Richters Kiechle bezweifelte das Verwaltungsgericht nach Auskunft eines Justizsprechers grundsätzlich die Zulässigkeit der Anträge. Der Kläger habe wegen fehlender Erbscheine seine Erbenstellung nicht beweisen können und darüber hinaus keine neuen Entschädigungstatbestände dargelegt. In der Klage gegen das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Larov), hatte Julius Schoeps mit Hinweis auf neue Unterlagen geltend gemacht, dass der Liquidation der Bank die staatlich erzwungene „Arisierung“ vorausging.
So sei die in einem Testament von Paul von Mendelssohn-Bartholdy eingesetzte Vorerbin, seine „arische“ Ehefrau Elsa, nach einem Arisierungsplan 1938 kaum freiwillig, sondern nur unter Druck zur stillen Gesellschafterin gemacht worden. So genannte Nacherben Paul von Mendelssohns waren seine vier Schwestern, unter ihnen Marie von Mendelssohn-Bartholdy, die Großmutter Schoeps.
Der Richter gab zu bedenken, ohne die vorgelegten Dokumente ausführlicher zu würdigen, dass eine stille Beteiligung im Wirtschaftsleben doch gang und gäbe sei. Das Gericht stellte außerdem einen verfolgungsbedingten Anspruch auf Wiedergutmachung in Frage, da Elsa Mendelssohn-Bartholdy keine Jüdin gewesen sei. Dass die vier erbberechtigten Geschwister Pauls verfolgt wurden, stellte für das Gericht keinen Tatbestand da, der besonders erörtert werden musste. Die Vertreter des Landesamtes und der SEB AG äußerten sich befriedigt über den Ausgang der Klage. Grundsätzlich bestreiten sie aber nicht die „Arisierung“ der Bank, die der Deutschen Bank unter tätiger Mithilfe ihres späteren Vorsitzenden Hermannn J. Abs (siehe Tagesspiegel v. 29. August) mindestens 68 Millionen Reichsmark und 150 Millionen Reichsmark schwere Kundendepots einbrachte. Sie machten jedoch geltend, dass der andere Zweig der Familie Robert von Mendelssohns 1996 den Antrag auf Restitution des Grundstückes Jägerstraße „auf Grund einer gütlichen Einigung mit der Deutschen Handelsbank AG zurückgenommen habe“. Dafür waren damals 11,5 Mio. DM gezahlt worden.
Julius H. Schoeps kritisierte gegenüber dem Tagesspiegel die Entscheidung. Das Gericht habe nicht einmal die neuen Unterlagen gewürdigt und die Klage lediglich formal abgewiesen. „Mein Eindruck ist“, so Schoeps wörtlich, „dass die Arisierung zu einem juristischen Ende gebracht werden soll“. Er kündigte an, erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils zu entscheiden, ob er den Beschwerdeweg gehen wolle.
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