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Schwitzen und Stöhnen beim Abitur: Nicht so in der diesjährigen Grundkursprüfung in Latein in Berlin. Die Aufgabenstellung dürfte vielen Schülern bekannt gewesen sein.
© Jens Wolf/dpa

Panne beim Abitur in Berlin: Latein-Schüler bekommen dieselbe Aufgabe wie 2014

Der Traum jedes Abiturienten: Da viele Schüler mit der letztjährigen Latein-Prüfung geübt haben, dürfte das Ergebnis des Grundkursabiturs 2015 ziemlich gut ausfallen. Die Bildungsverwaltung hat Humor: Eine Wiederholung soll es nicht geben.

Erst ungläubiges Staunen, dann stille Freude und später sicher ein Grund zum Anstoßen: Bei den diesjährigen zentralen Lateinklausuren kam durch ein Versehen der Bildungsverwaltung dieselbe Aufgabe zum Zuge wie im Abitur 2014. Angesichts dessen, dass viele Schulen traditionell mithilfe der Abiturthemen der Vorjahre üben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass etliche Schüler außerordentlich gut aus dem diesjährigen Lateinabitur hervorgehen. Eine Wiederholung der Grundkursklausur scheidet für die Bildungsverwaltung dennoch aus.

„Den Prüflingen, die diese Prüfungsaufgabe gewählt haben, abzuverlangen, dass sie die gesamte Prüfung wiederholen, wäre unverhältnismäßig und ist rechtlich nicht geboten“, heißt es in einem Schreiben der Bildungsverwaltung an die Schulen, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die Einschätzung des Rechtsreferats habe ergeben, „dass dazu aus juristischer Sicht kein Anlass besteht“. Dazu wird auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen.

„Ich weiß, dass etliche Kollegen und Kolleginnen ihre Schüler sehr detailliert auf die Abiprüfung vorbereitet haben und dass diese Schüler dann ebenso erstaunt wie erfreut waren, eine Aufgabe bearbeiten zu können, mit der sie voll vertraut waren“, berichtete am Mittwoch Josef Rabl, Lateinlehrer am Charlottenburger Wald-Gymnasium und im Vorstand des Berlin-Brandenburgischen Altphilologenverbandes.

Im Übrigen fügte Josef Rabl in Anspielung auf den jüngsten missglückten Elternbrief der Berliner Bildungsverwaltung hinzu, dass er „unter einem Arbeitgeber leide, der nicht aus der Kritik kommt und sich einen Schnitzer nach dem anderen erlaubt“. Wie berichtet, enthielt der gerügte Elternbrief unverständliche Formulierungen und grammatikalische Fehler.

Bei der doppelt gestellten Aufgabe ging es um den jungen König Ceyx von Thessalien aus den Metamorphosen des Ovid. Er rüstet sich, um mit seinen Kameraden ein fernes Orakel aufzusuchen. Die Interpretation der Textstelle machte ein Drittel der Gesamtleistung aus. Das „Versehen“ sei bei der Zusammenstellung der Aufgaben für das Abitur-Prüfungsset passiert, heißt es im bereits zitierten Brief der Bildungsverwaltung.

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