Charité-Vorstand will Pflegestreik verbieten lassen: Landesarbeitsgericht soll entscheiden
Der Charité-Vorstand ist vorerst mit seinem Versuch gescheitert, den von Verdi ab Montag angekündigten Pflegestreik zu verhindern. Nun hat die Spitze der Klinik das Landesarbeitsgericht angerufen.
Die Schwestern und Pfleger an der Charité dürfen ab Montag unbefristet streiken - das hatte das Arbeitsgericht Berlin an diesem Freitag entschieden. Der Beschluss erfolgte überraschend eindeutig: Der Richter stellte klar, die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers ende dort, wo der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beginne.
Die Charité-Leitung um Karl Max Einhäupl hatte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen den Streik beantragt. Nun legt der Charité-Vorstand beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg doch Rechtsmittel ein - man hatte sich in der Spitze der landeseigenen Universitätsklinik den ganzen Tag über dazu beraten.
Die in Verdi organisierten Charité-Beschäftigten wollen die Leitung zu einer anderen Personalpolitik zwingen - das hieße, Hunderte neuer Fachkräfte einzustellen, um Stress, Überstunden und Behandlungsfehler zu reduzieren. Verdi fordert feste Personalquoten, so soll nachts keine Schwester mehr allein auf einer Station im Dienst sein müssen.
Charité-Chef Einhäupl sagte immer wieder, das Personal werde von den Krankenkassen bezahlt, und deren Sätze seien schon jetzt zu gering: Die Frage nach mehr Klinikpersonal betreffe ganz Deutschland und damit die Bundespolitik.
Das Arbeitsgericht hatte erklärt, die Versorgung der Patienten sei durch die übliche Notdienstvereinbarung nicht gefährdet - die Rettungsstellen werden auch während des Streiks in Betrieb sein. Außerdem verzichtet Verdi freiwillig dort auf Arbeitsniederlegungen, wo die Charité als einzige Klinik der Region mit Spezialtechnik helfen kann. In der ersten Streikwoche können dennoch wohl 1000 der 3000 Betten nicht belegt werden. Rund 1000 OPs werden im Vorfeld abgesagt.