Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: La-Belle-Täter verliert Status als Flüchtling
Der Mann war an dem Attentat auf die Diskothek "La Belle" beteiligt und wurde zu zwölf Jahren verurteilt. Nach der Haft wurde er als Flüchtling anerkannt. Diesen Status entzog ihm jetzt das Verwaltungsgericht - weil er sich von Libyen einen Pass ausstellen ließ.
Berlin - Das Verwaltungsgericht hat einem Libyer, der zu den La-Belle-Attentätern gehörte, den Flüchtlingsstatus aberkannt. Der Mann war zur Ausländerbehörde gegangen, um seinen Aufenthaltstitel zu verlängern, und hatte dabei einen neuen Pass vorgelegt, den ihm die libysche Botschaft in Berlin ausgestellt hatte. Wenn ein als Flüchtling anerkannter Ausländer sich von der Botschaft seines Heimatlandes ohne Not einen neuen Pass ausstellen lasse, verliere er seinen Flüchtlingsstatus, erklärte das Verwaltungsgericht in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Entscheidend sei dabei, ob sich die Einstellung des Flüchtlings zu seinem Heimatstaat geändert habe. Eine Passausstellung könne als Indiz dafür gelten, dass sich der Betreffende wieder unter den Schutz seines Heimatstaates stellen wolle. Dieses Indiz habe der Kläger nicht entkräften können.
Der 57 Jahre alte Libyer wurde vom Landgericht Berlin als einer der Attentäter des Anschlags vom April 1986 auf die West-Berliner Diskothek „La Belle“ zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Bereits 2008 wurde er aus der Haft entlassen und vom Bundesamt für Migration als Flüchtling anerkannt, weil er nach seiner Rückkehr in das Libyen unter Ex-Diktator Muammar Gaddafi Repressionen zu erwarten hatte. Gegen das Urteil kann er noch Berufung einlegen. fk