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Schüler der Staatlichen Ballettschule Berlin führen im März 2017 in Berlin Ausschnitte des Stückes "far" von W. McGregor auf.
© dpa

Bildungsverwaltung scheitert vor Gericht: Kündigungen des Ex-Leiters der Berliner Ballettschule unwirksam

Ihm werden Fehler bei Noten und bei Dienstreisen vorgeworfen. Trotzdem erklärt das Arbeitsgericht die Kündigungen von Ralf Stabel für unwirksam.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Christine Schulze-Doll hatte 20 Minuten beraten, dann stand fest: Die Senatsverwaltung für Bildung hat verloren. Zwei fristlose beziehungsweise fristgerechte Kündigungen von Ralf Stabel, dem früheren Leiter der Staatlichen Ballettschule Berlin, sind unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am Dienstag verkündet.

Es ist nur eine Zwischenetappe bei einer langwierigen Auseinandersetzung. Stabels Anwalt Jens Brückner rechnet fest damit, dass die Senatsverwaltung in Berufung vor das Landesarbeitsgericht ziehen wird. Vor dem wird in einem gesonderten Verfahren auch noch eine weitere Kündigung des Tanzhistorikers verhandelt, der zwölf Jahre Schulleiter war. In diesem Fall geht es um möglicherweise zu kurze Ruhezeiten für Schüler zwischen Auftritten und Unterricht.

Am Dienstag standen andere Gründe für die fristlosen und fristgerechten Kündigungen im Raum. Zum einen: Stabel habe jahrelang Dienstreisen unternommen, sie aber nicht, wie vorgeschrieben, von der Schulaufsicht, sondern nur von seiner Stellvertreterin beziehungsweise seinem Stellvertreter genehmigen lassen. Zum anderen: Er habe Abschlusszeugnisse ausgestellt, obwohl die jeweiligen Ballettprüfungen gar nicht in der Schule stattgefunden hätten. Stattdessen seien Auftritte beim Staatsballett benotet worden.

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Das Gericht urteilte kurz und deutlich: Die fristlosen Kündigungen seien unwirksam, weil zwischen Kündigungsgrund und fristloser Kündigung mehr Zeit als die vorgeschriebenen 14 Tage verstrichen seien. Die Senatsverwaltung hatte diese Frist ganz erheblich überschritten. Außerdem fehlt dem Arbeitsgericht eine Stellungnahme des Personalrats zu den Kündigungen. „Wir haben von ihm überhaupt keine Dokumente geschweige denn eine Zustimmung“, sagte Richterin Schulze-Doll.

Stabel ist unkündbar

Auch eine fristgerechte Kündigung komme nicht in Betracht. Einfacher Grund: Stabel ist seit mehr als 15 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt und älter als 40 Jahre, damit ist er nach dem Gesetz unkündbar. Und die Vorwürfe der Senatsverwaltung sind nach Ansicht des Gerichts nicht gravierend genug, um ihn trotzdem zu entlassen. Es gebe bei Stabel eher „formale Fehler“, hatte die Richterin schon im Prozess gesagt. Es sei die Frage, „ob man nach 17 Jahren Dienstzeit so einen Fehler nicht mit einer Abmahnung“ hätte sanktionieren können.

Der Personalrat, teilte einer der beiden Anwälte der Senatsverwaltung mit, sei sehr wohl eingeschaltet worden, das Gremium habe aber entschieden, die vorgeschriebene Frist zu einer Stellungnahme verstreichen zu lassen. „Wir haben dies als Zustimmung gewertet.“ Eine offenkundig falsche Entscheidung.

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Der zweite Anwalt der Bildungsverwaltung hatte im Prozess erklärt, Stabel habe „in erheblichem Maße“ und „selbstherrlich an der Schulaufsicht vorbei“ Dienstreisen unternommen. Die Schulaufsicht habe in mehreren Fälle die Genehmigung erteilt, also habe Stabel klar sein müssen, dass diese Behörde letztlich die nötige Unterschrift leisten müsse. Stabels Anwalt konterte, es sei zwölf Jahre lang Praxis gewesen, dass nur die Stellvertreterin oder der Stellvertreter die Reisen genehmigt hätten, erst 2019 habe es bei einer Sitzung Änderungen gegeben.

Erhebliche Missstände an der Schule

Und die Ballet-Noten außerhalb der Schule seinen durch eine Ausnahmeregelung genehmigt gewesen. Diese Ausnahme habe für öffentliche Auftritte gegolten, die explizit benotet werden, erwiderte ein Anwalt der Senatsverwaltung, „aber nicht für Vorstellungen beim Staatsballett“. Wer sich so verhalte, „der ist an einer öffentlichen Schule nicht tragbar“. Frank Bachner

Hintergrund der mehrfachen Kündigungen Stabels sind erhebliche Missstände, die jahrelang an der Ballettschule geherrscht haben. Schüler, Schülerinnen und Beschäftigte berichteten von einer „Kultur der Angst“, von Drill und einem unberechenbaren Vorgehen bei der massenhaften „Abschulung“ von Schülern, die angeblich nicht gut genug tanzten.

Es habe Fälle von Magersucht gegeben, zudem seien Schüler und Schülerinnen trotz Verletzungen aufgetreten, weil sie Angst um ihre Entwicklung und Karriere gehabt hätten. Stabel als Schulleiter trage dafür die Verantwortung. Im November 2019 schrieben 63 Mitarbeiter der Schule wegen der Zustände einen Brandbrief.

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