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Symbolfoto zum Thema Bestechung.
© Kitty Kleist-Heinrich

Berlin: Korruptionsverdacht bei Wasserbetrieben und Vattenfall

Eine Firma soll durch Bestechung an Aufträge der Wasserbetriebe und von Vattenfall herangekommen sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.

Fußball und Musikkonzerte sind eine feine Sache, Tickets kommen auf die Dauer aber teuer. Vor allem, wenn es um besonders schöne Plätze mit guter Sicht auf der VIP-Tribüne geht. Da ist es gut, Beziehungen zu haben zu Firmen, die über Karten für besondere Freunde und Partner verfügen.

Schlecht ist es allerdings, wenn es nicht bei einem gelegentlichen Besuch bleibt, wenn weitere Gefälligkeiten möglicherweise beim Ausbau des Privathauses dazukommen und diese Firmen im Gegenzug Aufträge vom Profiteur erhalten. Bestechung könnte dann im Spiel sein. In einem anonymen Schreiben an den Tagesspiegel wird das behauptet über einen Mitarbeiter der landeseigenen Wasserbetriebe. Gegen ihn ermittle die Staatsanwaltschaft. Diese bestätigte auf Anfrage einen „Anfangsverdacht“.

„Es gab Durchsuchungen in den Büros von drei Mitarbeitern und in deren privaten Wohnungen“, sagte der Sprecher der Wasserbetriebe, Stephan Natz, auf Anfrage. Es liefen Ermittlungen bei der Berliner Staatsanwaltschaft, es gehe um Aufträge in Höhe von mehreren Millionen Euro binnen sechs Jahren. 

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte dem Tagesspiegel, die Ermittler prüften den Vorwurf der „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“. Deshalb laufe ein entsprechendes Verfahren seit Sommer 2014 – die Beweisführung in Korruptionsverfahren ist oft schwierig. Es bestehe der Verdacht, dass ein Mitarbeiter einer Firma für Schornsteinbau „Zuwendungen“ an Mitarbeiter der Wasserbetriebe und Vattenfall geleistet habe und dafür im Gegenzug mit Großaufträgen der beiden Unternehmen belohnt worden sei.

Ermittler prüften den Verdacht, dass Rechnungen falsch abgerechnet und Kick- back-Zahlungen erfolgt sein könnten. Bestechung und „Kick-back“ – wie geht das eigentlich? Grob vereinfacht so: Eine Firma schreibt ihrem Auftraggeber eine Rechnung über eine Summe, die höher ist als zur Bezahlung der Arbeiten erforderlich. Das „überschüssige“ Geld übergibt die Firma an den Mitarbeiter des Auftraggebers zurück (Kick-back), der die Erteilung des zu teuren Auftrages auf den Weg brachte.

„Noch besteht nur der Anfangsverdacht."

Schaden nimmt dabei dessen Arbeitgeber und Auftraggeber der Firma, weil dieser mehr zahlt als er müsste. Betroffen ebenfalls: freier Markt und Wettbewerb, weil die unlautere Begünstigung einer Firma alle anderen benachteiligt. Der Profiteur des Kick-backs macht sich der „Bestechlichkeit“ schuldig — und Bestechung ist nach Paragraf 299 Strafgesetzbuch strafbar. „Noch besteht nur der Anfangsverdacht. Ob es für eine Anklage reicht, werden die Ermittlungen ergeben“, sagte Steltner. Ebenfalls betroffen in der Sache: Der Stromversorger Vattenfall. Und auch dort bestätigte eine Sprecherin „laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eines unserer Lieferanten“. Und weiter: „Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst und kooperieren mit der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang“. Der Stromversorger führe außerdem „interne Ermittlungen“ durch, um mögliche Verbindungen im eigenen Haus „lückenlos aufzuklären“.

Bei den Wasserbetrieben ist ein „Leiter des Bereichs Anlagetechnik in einem Klärwerk“ im Visier der Ermittler. Bei zwei weiteren Mitarbeitern habe es „einen Freispruch erster Klasse gegeben“, so Sprecher Natz. Außerdem unter Verdacht: ein ehemaliger Niederlassungsleiter der Schornsteinfirma in Berlin. Die Niederlassung gibt es nicht mehr. Der Auftrag, der mutmaßlich durch Bestechung erlangt worden sein könnte, betraf Arbeiten in einem Klärwerk.

Dort werden Reststoffe in einem Kraftwerk verbrannt. Das Mauerwerk von dessen Brennkammern muss in regelmäßigen Abständen gewartet und geplatzte oder herausgefallene Steine ersetzt werden. Damit hätten die Wasserbetriebe die Schornsteinfirma in Berlin beauftragt, gegen deren ehemaligen Mitarbeiter sich der Verdacht der Bestechung richte.

Korruption

6502 Straftaten verursachten im Jahr 2016 einen Schaden von 123 Millionen Euro in Deutschland, so die Korruptionsstudie des Bundeskriminalamtes. Das sind nur die „polizeilich registrierten Straftaten“, es gebe ein großes „Dunkelfeld“. Bau, Logistik und Dienstleistungen sind die besonders betroffenen Branchen. Berliner Gerichte verurteilten im vergangenen Jahr gerade mal 15 Tatverdächtige in 14 gerichtskundigen Fällen von 447 Verdachtsfällen bei der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung. In knapp zehn Prozent davon waren Strafanzeigen erstattet worden. In Berlin liefen auch spektakuläre Verdachtsfälle wie gegen den BSR-Manager Lothar Kramm ins Leere. Positiv: Firmen, auch Vattenfall, bekämpften zuletzt verstärkt Korruption mit eigenen Fachleuten.

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