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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Karl-Georg Wellmann am 12.08.2013 auf einem Plakat in Berlin-Steglitz
© Matthias Balk, dpa/picture-alliance

Fälschungsaffäre CDU Berlin: Kommission empfiehlt Strafanzeige gegen Wellmann

Eine Untersuchungskommission hat sich mit den gefälschten Umfragebögen im CDU-Kreisverband Steglitz-Zehlendorf befasst. Lesen Sie hier den Endbericht im Wortlaut.

Karl-Georg Wellmann, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Steglitz-Zehlendorf, will sich erneut um das Direktmandat bewerben. Nun aber steht der Politiker im Verdacht, an der Fälschung von parteiinternen Umfragebögen beteiligt gewesen zu sein. Eine von der Landespartei beauftragte Untersuchungskommission empfiehlt dem Vorstand in ihrem Abschlussbericht, „eine Strafanzeige (...) wegen des Verdachts der Mittäterschaft gegen Herrn Wellmann und seine weiteren Mitarbeiter zu erstatten“. Dabei geht es um Urkundenfälschung. Lesen Sie hier eine ausführliche Nachricht zu den Geschehnissen und im Folgenden den Bericht der Untersuchungskommission im Wortlaut:

Endbericht zu den gefälschten Umfragebögen im CDU-Kreisverband Steglitz-Zehlendorf

Die Untersuchung wurde durch den Landesjustiziar der CDU Berlin, Rechtsanwalt Ernst Brenning, sowie den zu Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwälten Matthias Baller und Christian Tümmler durchgeführt. Es wurden kriminalistische Fachleute eingeschaltet und die Wahlkreisbewerber Thomas Heilmann und Karl-Georg Wellmann sowie deren politische Mitarbeiter ausführlich angehört.

Nach unserem Zwischenbericht vom 01.03.2017 haben Herr Wellmann und seine Mitarbeiter (im Folgenden: Büro Wellmann) jegliche Kooperation eingestellt. Auch dieses Verhalten haben wir in unserem Bericht gewürdigt.

Zwischenzeitlich haben wir einen Bericht der forensischen Schriftsachverständigen, Frau Susanne Seitz, erhalten, die zum einen bestätigt hat, dass tatsächlich Fälschungen vorliegen und Herr K. auf einem gefälschten Umfragebogen unterzeichnet hat. Auf den Fälschungen befinden sich sogenannte „yellow dots“ die von deinem Landeskriminalamt ausgelesen werden könnten. Über eine Datenbank beim Landeskriminalamt ist dann eine Identifikation des Geräts möglich. Dies würde natürlich die Ermittlungen erheblich vorantreiben.

Eine Rücksprache von Herrn Brenning beim LKA hat jedoch ergeben, dass dieses nur nach einer Strafanzeige tätig werden kann.

Da sich Herr Wellmann und seiner Mitarbeiter nicht mehr an der Untersuchung beteiligen, sind wir in unseren Ermittlungen behindert.

Wir können deshalb dem Landesvorstand der CDU Berlin nur empfehlen, eine Strafanzeige gegen Herrn K. sowie wegen des Verdachts auf Mittäterschaft gegen Herrn Wellmann und seine weiteren Mitarbeiter zu erstatten.

Voraussetzung für Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft ist, dass tatsächlich ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte. Dazu sind wir zunächst der Ansicht, dass ein Betrugsvorwurf nicht erhoben werden kann, weil zwar ein Irrtum erregt, aber kein unmittelbarer Schaden zugefügt wurde. Wenn nämlich der Täter erreicht hätte, dass ein bestimmter – und dazu noch Unbekannter – Wahlkreisbewerber durch die Fälschung nicht zur Wahl gestanden hätte, wären die Abgeordnetendiäten dennoch fällig geworden und es wäre im Übrigen einem der beiden Mitbewerber in diesem Wahlkreis kein unmittelbarer Schaden entstanden.

Deshalb halten wir den Tatvorwurf einer Urkundenfälschung für den naheliegendsten. Mindestens Herr K. dürfte durch die von ihm namentlich gekennzeichnete Abstimmung auf einem gefälschten Umfragebogen eine Urkundenfälschung vorgenommen haben. Dies im Übrigen auch für die weiteren, etwa 350 gefälschten Umfragebögen, die durch das Ankreuzen und die Versendung zu Urkunden wurden sowie für die Gesamtheit der Umfragebögen, die nach BHGSt 12, 108 im Zusammenschluss, da sie nach Stimmabgabenende für das Abstimmungsergebnis stehen, wohl eine (Gesamt-) Urkunde darstellen.

Im Übrigen könnte auch der Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung vorliegen, weil die vom Kreisvorstand der CDU Steglitz-Zehlendorf verfassten Umfragebögen ohne Genehmigung verändert und dann versandt wurden.

Der Vorwurf leitet sich im Wesentlichen aus drei Punkten ab:

a)      Der Mitarbeiter im Büro Wellmann, Herr K., hat zugegeben, auf einem gefälschten Bogen unterzeichnet zu haben. Dies legt seiner Urheberschaft an der Urkundenfälschung sehr nahe 

b)      Herr Wellmann und das gesamte Büro Wellmann haben sich unseres Erachtens der Teilnahme verdächtig gemacht, weil sie eine einfache eidesstattliche Versicherung nicht abgeben, wonach sie nur erklären würden, „mit den Fälschungen der unverbindlichen Mitgliederumfrage des CDU Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf nicht zu tun“ zu haben. 

c)       Da sich auf neun gefälschten Umfragebögen Kurzkommentare befinden, hatten wir die Mitarbeiter des Büros Wellmann mehrfach gebeten, Unterschriftsproben zu geben. Dies wurde trotz anderslautender Ankündigung durch Herrn Wellmann nachhaltig verweigert.

Folgendes können wir unstreitig feststellen:

1.       Es gibt keinerlei Hinweise, dass Herr Heilmann und seine Mitarbeiter an den Fälschungen beteiligt waren oder diese veranlasst haben. Dies gilt für Herrn Wellmann und seine Mitarbeiter aus den aufgeführten Gründen nicht.

2.       Herr Heilmann und seine Mitarbeiter haben übereinstimmend erklärt, bei der Umfrage offen für das Mitgliederprinzip gestimmt zu haben.

Herr Wellmann hat gegen die Einführung des Mitgliederprinzips gestimmt, zwei seiner Mitarbeiter offen dagegen, einer verdeckt dagegen und einer gar nicht.

3.       Beide Kandidaten haben ohne zeitliche Einschränkungen für Angehörige zur Verfügung gestanden und sich offen geäußert.

Entsprechendes gilt für die drei politischen Mitarbeiter von Herrn Heilmann. Die Mitarbeiter waren ohne weiteres zu Einzelgesprächen bereit und haben sowohl Schriftproben abgegeben und sich zur Abgabe von Fingerabdrücken bereit erklärt.

Die Terminfindung mit den Mitarbeitern von Herrn Wellmann war außerordentlich schwierig. Sie verweigerten Einzelgespräche und wollten nur zu viert angerhört werden. Sie verweigerten Schriftproben und die mögliche Abgabe von Fingerabdrücken.

In einer Sitzung am 27.02.2017 morgens erklärte Herr Wellmann, seine Mitarbeiter aufzufordern, jetzt umgehend Schriftproben abzugeben, was er auch am Abend desselben Tages fernmündlich bestätigte. Trotz eines freien Terminangebots an diesem und am Folgetag haben sich die Mitarbeiter von Herrn Wellmann nicht gemeldet. 

4.       Nach den uns vorliegenden Aufstellungen stimmten vor Weihnachten 88 Mitglieder für das Mitgliederprinzip und 17 dagegen. Dabei wurde fast durchgehend unter Namensabgabe abgestimmt.

Am 27.12.2106 stimmten 111 Mitglieder für das Mitgliederprinzip und es wurden 53    Abstimmungsbögen dagegen abgegeben, hierunter kamen die ersten zahlreichen anonymen Ablehnungen.

5.       Es handelte sich bei den gefälschten Umfragebögen um sehr gute Fälschungen, auf dem ebenfalls gesondert beschafften Wasserzeichen-Papier. Die Fälschungen waren nur bei genauer Untersuchung erkennbar und hätten die Abstimmung fast erfolgreich beeinflusst, wenn dies nicht durch den Leiter der Kreisgeschäftsstelle, Herrn Bretschneider, am 06.01.2017 entdeckt und dann von weiteren Mitarbeitern einschließlich der Untersuchenden bestätigt wurde.

6.       Mit einer Ausnahme wurden alle gefälschten Umfragebögen anonym abgegeben und stimmten mit Nein. Nur ein Mitarbeiter von Herrn Wellmann, Herr K., stimmte auf einem gefälschten Bogen offen mit Nein. Dies hat er ein seiner Befragung eingeräumt und wurde auch von der Sachverständigen bestätigt.

Er ist der einzige, dem damit nachgewiesen ist, dass er auf einem gefälschten Bogen abgestimmt ist.

Herr Wellmann hat dazu in einem Schrieben ausgeführt: „Er (K.) hat den ihm von der Kreisgeschäftsstelle zugeschickten Fragebogen ausgefüllt, unterschrieben und zurückgeschickt. (…) Es wurde nun festgestellt, dass ausgerechnet Herr K. einen „gefälschten“ Stimmzettel benutzt hat, auf dem sich auch noch zahlreiche Fingerabdrücke befinden (…).

In einer Befragung erklärte Herr K. nicht, wie er an den gefälschten Bogen gekommen sei. Er könne sich dies nicht erklären.

7.       Die Untersuchenden haben daraufhin genauestens Herrn Bretschneider zum Versendungsvorgang befragt. Er hat vor Weihnachten völlig alleine und unter Zuhilfenahme der Kuvertiermaschine die unmittelbar an ihn gelieferten Umfragebögen versandt, eingetütet und zu PIN AG gebracht. Er hat es ausgeschlossen, dass ein Dritter diesen oder andere Einzelbriefe ausgetauscht haben könnte.

8.       Eine größere Anzahl gefälschter Umfragebögen sowie der gefälschte Bogen von Herrn K. wurden auf Finderabdrücke untersucht, um einen Täter feststellen zu können. Dabei wurden Fingerabdrücke nur auf den gefälschten Bogen von Herrn K. festgestellt. Die übrigen Umfragebögen waren gemäß Aussage des Sachverständigen „nackig“. Dies lässt nur den Schluss zu, dass der oder die Täter bei der Bearbeitung der Bögen (ankreuzen, eintüten, versenden) mit Handschuhen gearbeitet haben.

9.       Die Schriftproben sollten erhoben werden, weil sich auf 9 gefälschten Umfragebögen lustig gemeinte Kommentare im Stil von „Was hätt‘ ich denn von der Sache?“ befanden. Die Untersuchenden wollten sich vorbehalten, diese Schriften anhand der von der Sachverständigen angeregten Schriftproben zu vergleichen, um möglicherweise den Täter der Fälschung überführen zu können.

10.   Herr Wellmann schilderte in einer E-Mail an Herrn Heilmann mit Abschriften an weitere Kreisvorstandsmitglieder einen Vorgang in einem Copyshop vom 06.01.2017, wonach ein Unbekannter dort 40 Kopien der Umfrage anfertigen lassen wollte. Dies unterblieb dann wegen zu schlechter Qualität.

Nach Ansicht der Untersuchenden kann dieser Vorgang das Büro Wellmann nicht entlasten. Es scheint ausgeschlossen, dass durch diesen Vorfall eine Intrige gegen Herrn Wellmann oder sein Büro versucht wurde. Dies hätte zu viele Unwägbarkeiten mit sich gebracht, weil es keineswegs nahe lag, dass von dem Besuch einerseits das Büro Wellmann erfuhr und andererseits dies den sich selbst belasteten Vorgang bekannt gemacht hätte. Im Hinblick auf die hohe Professionalität bei der Durchführung der Fälschungen erscheint ein derart riskantes Vorgehen eines Täters höchst unwahrscheinlich und wird deshalb von uns ausgeschlossen.

11.   Herr Wellmann warf die Frage auf, ob Herr Heilmann durch eine am 27.12.2016 spät abends versandte Mail, die an eine unbestimmte Anzahl von Mitgliedern des Kreisverbandes gerichtet war und als Datei den Abstimmungsbogen enthielt, zu der Fälschung beigetragen haben könnte.

Auch wenn Herr Heilmann in der Mail darauf Hinweis, dass man im Falle dieser Art der Abstimmung „seine Kontaktdaten angeben (müsse), um Doppelabstimmungen zu vermeiden“, hat der damit dennoch nicht Doppelabstimmungen ausgeschlossen, weil mit dem Originalbogen anonym nochmals hätte abgestimmt werden können.

Zu den Fälschungen in einem Umfang von etwa 350 Nein-Stimmen kann dies aber nicht beigetragen haben, da die ersten Fälschungen gemäß Eingangstempel bereits vorher, am 27.12.2016 tagsüber, das heißt vor Versendung der E-Mail, in der Kreisgeschäftsstelle eingingen.

Im Übrigen war der pdf-Anhang an die mail Technisch nicht als Druckvorlage brauchbar.

12.   In einer Kreisvorstandssitzung am 27.02.2017 wurden beide Kandidaten aufgefordert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Herr Heilmann hat daraufhin eine solche Erklärung mit folgendem wesentlichen Inhalt vorgelegt:

„Ich habe mit den Fälschungen bei der unverbindlichen Mitgliederumfrage des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf nichts zu tun. Ich versichere an Eides statt, dass ich damit nach bestem Wissen die Wahrheit sage und nichts verschweige.“

Eine solche Erklärung wird von Herrn Wellmann trotz mehrfacher mündlicher Zusagen, zuletzt auch am 01.03.2017 in Gegenwart von Herrn Dregger, nicht abgegeben. Der von Herrn Wellmann in seinem Schreiben vom 24.02.2017 an die Landesvorsitzende geäußerte Verdacht, „einer von langer Hand vorbereiteten Intrige“, ist für uns nicht nachvollziehbar. Sein Verhalten seit dem 01.03.2017 ist unerklärlich, es sei denn er ist an der bezeichneten Straftat in irgendeiner Weise beteiligt.

Damit sich der Landesverband nicht möglicherweise vorhalten lassen muss, dass er einen zumindest politisch sehr schwerwiegenden Vorgang vertuscht, empfehlen wir diesem dringend, die festgestellten Manipulationen anzuzeigen.

Diesen Bericht haben wir gemeinsam festgestellt. 

Berlin, den 10. März 2017

gez. Ernst Brenning         gez. Matthias Baller            gez. Christian Tümmler

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