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Bäume statt Beton. Der Bürgerentscheid ging zugunsten der Kleingärtner aus, doch eine Umsetzung des Entscheids könnte Millionen kosten.
© Cay Dobberke

Kolonie Oeynhausen: Kleingärten sind bis zu 36 Millionen Euro wert

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf fühlt sich durch ein neues Gutachten bestätigt. Ein Bestandsschutz für die Kolonie Oeynhausen könnte den Steuerzahler teuer zu stehen kommen.

Die rund 90 000 Quadratmeter Kleingärten in der Kolonie Oeynhausen in Schmargendorf sind zwischen 28 und 36 Millionen Euro wert. Das ergab ein neues Gutachten, das inzwischen sechste in dem verfahrenen Streit um die Zukunft der Kolonie. Für Baustadtrat Marc Schulte (SPD) ist das Gutachten ein „Orientierungsrahmen“ für mögliche Entschädigungszahlungen an den Eigentümer des Grundstücks, der hier Wohnungen bauen will. Andere Experten waren zuvor davon ausgegangen, dass eine wesentlich geringere oder gar keine Entschädigung gezahlt werden müsse, wenn die Kleingärten einen planungsrechtlichen Bestandsschutz erhalten. Die Kleingärtner wären bereit, ein bis maximal zwei Millionen Euro aufzubringen, um ihre Kolonie zu erhalten.

Die Bezirksverordneten von Charlottenburg-Wilmersdorf hatten es bislang abgelehnt, Geld für mögliche Entschädigungszahlungen bereitzustellen. Auch der Senat will das finanzielle Risiko nicht absichern. „Die BVV muss nun überlegen, wie sie auf das neue Gutachten reagieren will“, sagte Schulte. CDU-Fraktionsvize Arne Herz möchte zunächst die „Faktenlage“ klären, bevor weitere Zahlen in die Welt gesetzt werden. Das neue 70 Seiten starke Gutachten arbeite mit Begriffen wie „Rohbauland“, die interpretationsbedürftig seien. Der Gutachter werde in der nächsten Sitzung des Bauausschusses Stellung nehmen, kündigte Schulte an.

Das Koloniegelände wurde vor sechs Jahren von der Post für 600 000 Euro verkauft. Damals dachte man, dass die Parzellen gesichert sind, weil sie im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen sind. Das erwies sich aber als Irrtum. In einem Bürgerentscheid sprach sich eine Mehrheit dafür aus, die Kleingärten zu erhalten. Daran fühlt sich das Bezirksamt politisch gebunden. Rechtlich hat der Entscheid aber keine Wirkung.

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