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Das Thälmann-Denkmal in der Greifswalder Straße. Der Bezirk hat einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet vorgelegt.
© imago/Jürgen Ritter

Berlin-Pankow: Keine Wohnungen am Thälmannpark

Ein Investor wollte 600 Wohnungen am Ernst-Thälmann-Park errichten. Der Bezirk sichert sich die Flächen nun für den Schulbau.

Keine neuen Wohnungen am Ernst-Thälmann-Park: Auf der Sitzung des Pankower BVV-Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen am Dienstag teilte Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (B'90/Grüne) mit, dass das Bezirksamt einen Bebauungsplan für den Streifen vom Planetarium an der Prenzlauer Allee bis zur Lilli-Henoch-Straße aufstellen wird. Das berichtet die "Prenzlberger Stimme". Der Plan sieht auf dem ehemaligen Güterbahnhof Greifswalder Straße eine öffentliche Grünverbindung vor.

Das Gelände gehört dem Investor Christian Gérôme. Er wollte hier bis zu 600 Wohnungen errichten. Im November hatte Gérôme vom Berliner Verwaltungsgericht bestätigt bekommen, dass die Fläche prinzipiell nach § 34 des Baugesetzbuchs bebaubar wäre. Er hatte daraufhin einen neuen Antrag zum Bau von zwei Hochhäusern eingereicht. Das ist nun mit dem neuen Bebauungsplan 3-61 für das Gebiet ausgeschlossen. Das Bezirksamt will Gérômes Anträge nun zurückstellen, demnächst den Aufstellungsbeschluss für den Plan fassen und eine Machbarkeitsstudie für die Schulstandorte erstellen.

Es gehe bei dem Bebauungsplan "in erster Linie um die Sicherung eines dringend benötigten Schulstandorts", teilte Kuhn auf Nachfrage mit. So sollen Flächen für die Erweiterung der Schule am Planetarium und den Neubau einer Gemeinschaftsschule gesichert werden. Für Florian Swyter, FDP-Politiker im Abgeordnetenhauses, ist das nur ein Vorwand: „Die lange Liste der von Rot-Rot-Grün aktiv verhinderten Wohnungsbauprojekte ist damit um ein Beispiel reicher.

Besonders perfide ist diesmal, dass der notwendige Ausbau von Schulen gegen den Wohnungsbau ausgespielt wird." Der Schulplatzbedarf sei aber kein plötzlich auftretendes Phänomen: "Der Bezirk wäre hier seit langem gefordert gewesen ein Konzept vorzulegen, und nicht erst wenn der Investor vor Gericht einen Teilsieg errungen hat."

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