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Die Vogel-Aufkleber auf den Fenstern sollen die Tiere davon abhalten, gegen die Fenster zu fliegen. In Pankow fliegen aber auch große Vögel aus Metall nah an den Fensterfronten mancher Bürogebäude vorbei.
© dpa

Fluglärm in Berlin: Kein neuer Lärmschutz für Tegel

Anwohner des Flughafens Tegel hatten für mehr Lärmschutz und gegen Nachtflüge geklagt. Die Zahl der Flüge habe zugenommen, so eines ihrer Argumente. Nun hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

Rings um den Flughafen Tegel ist es laut. Anspruch auf Lärmschutz oder eine finanzielle Entschädigung haben Anwohner aber nicht. Das Oberverwaltungsgericht(OVG) hat am Mittwoch mehrere Klagen abgewiesen. Es sei nicht ersichtlich, dass die Kläger unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt seien, was Voraussetzung für einen weiteren Lärmschutz sei. Der Flughafen sei seit 1990 insgesamt sogar leiser geworden, hatte der Anwalt des beklagten Landes Berlin, Reiner Geulen, argumentiert. Der Flugverkehr habe zwar zu-, der Lärm aber abgenommen, weil die Flugzeuge inzwischen viel leiser seien.

Stundenlang hatte sich das Gericht unter dem Vorsitz von OVG-Präsident Joachim Buchheister mit der Frage beschäftigt, ob die Klagen überhaupt zulässig sind. Die Kläger, die nicht alle in der Schutzzone leben, hatten zum Teil pauschal „geeigneten Lärmschutz“ gefordert. Weitere Kläger konzentrierten sich auf die Nachtflüge. Hier müsse es mehr Schutz geben, weil die Zahl der Flüge zugenommen habe. Rechnerisch sei der gesetzlich festgelegte Wert aber bei diesem Kläger nicht überschritten worden, hatte Geulen gegengehalten. Zudem sei die Nachtflugregelung sehr restriktiv. In Tegel sei der Lärmschutz ferner besser, als das Gesetz beim Ausbau vorgeschrieben habe. Umgerechnet fast 70 Millionen Euro habe das Land zusätzlich investiert.

Eine Klägerin war erst 2009 an den Flughafen gezogen – darauf vertrauend, dass Tegel 2011 oder 2012 geschlossen werde. Nun müsse sie wohl wegziehen, sagte sie.

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