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Die Salafisten-Szene in Berlin wächst.
© dpa

Extremismus-Szene in Berlin: Kein Hausverbot für Salafisten

Obwohl der Berliner Muslime e.V. seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird, konnte der Verein problemlos Bezirksräume mieten. Ein CDU-Politiker fordert Gesetzesänderungen.

Seit 2014 ist dem Berliner Verfassungsschutz der Berliner Muslime e.V. bekannt. Laut Innenverwaltung handelt es sich bei den Funktionsträgern des Vereins teilweise um Personen, die der salafistischen Szene zugeordnet werden. Trotzdem konnte der Verein offenbar problemlos am 27. Januar zu einer Veranstaltung in die Bibliothek am Luisenbad einladen, also in Räume, die sich in der Trägerschaft des Bezirks Mitte befinden.

Für den CDU-Innenexperten Burkard Dregger, der zu der Veranstaltung eingeladen war und vorab die Hintergründe des Vereins erfahren hatte, stellt der Vorgang einen „Missbrauch öffentlicher Einrichtungen durch Verfassungsfeinde“ dar. Tatsächlich trat bei der Veranstaltung Ende Januar mit Imam Mohamed Benhsain, auch bekannt als Abu Jamal, ein Prediger auf, den der Berliner Verfassungsschutz 2015 in seinem jährlichen Bericht dem politischen Salafismus zurechnet.

Angaben zur politischen Motivation sind nicht nötig

In einer Anfrage an die Innenverwaltung wollte er wissen, ob der Senat beabsichtige, künftig die Nutzung von Einrichtungen des Landes und der Bezirke durch den Berliner Muslime e.V. zu unterbinden. Dies scheint ohne Gesetzesänderung aber gar nicht möglich, wie die Antwort der Innenverwaltung zeigt: „Grundsätzlich ist bei der Anmeldung einer Veranstaltung in Einrichtungen des Landes Berlin nur die Erfassung von Kontaktdaten zulässig. Angaben zur politischen Motivation bzw. Zielrichtungen sind hingegen nicht Bestandteil einer Anmietung.“

Dregger wirft dem Senat einen zu laschen Umgang mit Verfassungsfeinden vor. „Das ist naiv, dumm, unverständlich und unverantwortlich“, sagt er und fordert eine Verwaltungsanweisung, um die Nutzung von landeseigenen Räumen an Verfassungsfeinde zu untersagen.

Bibliothek schöpfte keinen Verdacht

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Frank Zimmermann, kritisiert hingegen Dreggers Forderung als „überzogen“ und "parteipolitisch motiviert". Er sieht hier keinen Handlungsbedarf: „Wenn es Anhaltspunkte gibt, können sich Vermieter bereits jetzt bei den Sicherheitsbehörden beraten lassen.“

Warum dies im aktuellen Fall nicht geschah, ist unklar. "Die Bibliothek hat überhaupt keinen Verdacht geschöpft", sagt die grüne Bezirksstadträtin für Bildung in Mitte, Sabine Weißler. Man habe sich dort die Homepage des Vereins angeschaut, aber keine Hinweise auf salafistische Inhalte gefunden. Letztlich genehmigt wurde die Vermietung vom Facility Management des Bezirks. "Die schauen da aber überhaupt nicht mehr drauf - das ist ein rein bürokratischer Akt", sagt Weißler.

Keine Gesetzesänderung geplant

Bereits in der Bezirksverordnetenversammlung in der letzten Woche erklärte Weißler: "Intoleranz und Extremismus haben in unseren Bibliotheken keinen Platz." Dass sich so ein Fall wiederholen kann, glaubt sie nicht. "Die Verantwortlichen waren völlig fertig, als sie gesehen haben, wem sie da die Türen geöffnet haben." In Zukunft wolle man noch genauer prüfen. Neue Gesetze will Weißler aber nicht. "Dass man wieder jedes Mal einen Schwur auf die freiheitlich demokratische Grundordnung ablegt, möchte ich eigentlich nicht."

Der Sprecher der Innenverwaltung Martin Pallgen betonte, dass es keine Pläne für eine Gesetzesänderung gebe: „Angesichts der Versammlungsfreiheit wäre es ein harter Eingriff, wenn man bei jeder Mietanfrage seine Gesinnung angeben müsste.“ Schon jetzt seien salafistische Gruppen im ständigen Fokus der Sicherheitsbehörden, so Pallgen.

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