Gesundheitsbranche: Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Selbstverwaltungsorganisation der Ärzte und unterliegt öffentlichem Recht: Alle niedergelassenen Mediziner müssen ihr angehören, wenn sie gesetzlich Versicherte versorgen. Das sind in Berlin rund 7000 Ärzte und 1600 Psychotherapeuten.
Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Selbstverwaltungsorganisation der Ärzte und unterliegt öffentlichem Recht: Alle niedergelassenen Mediziner müssen ihr angehören, wenn sie gesetzlich Versicherte versorgen. Das sind in Berlin rund 7000 Ärzte und 1600 Psychotherapeuten. Die KV ist für Praxiszulassungen und Qualitätskontrollen zuständig. Sie verteilt auch die Krankenkassengelder als Honorare an die Praxen.
Die Gehälter des dreiköpfigen Vorstandes werden aus einer Pauschale bezahlt, die alle Kassenärzte an die KV zahlen. Diese Abgaben, so der aktuelle Verdacht, habe der Vorstand durch die hohen Extrazahlungen veruntreut.
Patienten sind nicht direkt betroffen, allerdings stammen die Einnahmen der Ärzte letztlich aus den Versicherungsbeiträgen. Die drei KV-Vorstände bekamen 2010 jeweils ein Grundgehalt von 179 000 Euro, hinzukamen jeweils 21 000 Euro Versorgungszuschuss.
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