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Daddeln mit Abstand.
© Kitty Kleist-Heinrich

Spielhallengesetz: Kasinos müssen Abstand halten

Die Umsetzung des Spielhallengesetzes ist schwierig: Es geht um den Kampf gegen die Spielsucht, aber es geht auch um die Sorge, dass zu viele Kasinos eine Straße nachteilig prägen können.

Stadtrat Carsten Spallek (CDU) hat zwei spezielle Karten des Bezirks Mitte, die er aber nicht herausrückt. Die eine zeigt, wo Automatenkasinos nach dem neuen Berliner Spielhallengesetz nicht mehr eröffnet werden dürfen, weil das nächste Kasino weniger als 500 Meter entfernt liegt. Vor allem in den Ortsteilen Moabit, Gesundbrunnen und Wedding gilt dies so gut wie überall. Auf der zweiten Karte sind Jugendeinrichtungen eingezeichnet, in deren „räumlicher Nähe“ Spielhallen ebenfalls nicht länger zulässig sind. Wer um Schulen und Kitas einen Kreis von ein paar hundert Metern zieht, sieht: Fast der gesamte Bezirk wird zur Sperrzone.

Seine Karten hält der für Wirtschaft und das Ordnungsamt zuständige Stadtrat zurück, um der Automatenwirtschaft bei der Standortsuche nicht zu helfen. Am Donnerstag erklärte er, wie der Bezirk Mitte das seit dem 2. Juni geltende Spielhallengesetz umsetzen will. Es geht um den Kampf gegen die Spielsucht, aber es geht auch um die Sorge, dass zu viele Kasinos eine Straße nachteilig prägen können.

Mit 138 Betrieben an 98 Standorten war Mitte Ende 2010 der Bezirk mit den meisten Spielhallen. Vorübergehend wird die Zahl weiter steigen, weil einige genehmigte Kasinos noch nicht eröffnet haben. Allein von August 2010 bis Februar 2011 gab es 79 Anträge. Von ihnen wurden laut Spallek 77 genehmigt, weil es bisher kaum rechtliche Gegenmittel gab. „Künftig wird sich das Verhältnis eher umkehren“, sagt der Stadtrat.

Spallek vermisst allerdings „klare Vorgaben“. Der Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sei nicht genau definiert, und es bleibe Auslegungssache, ob außer Schulen und Kitas auch Spiel- oder Sportplätze gemeint sind. Beim 500-Meter-Abstand zwischen Kasinos sei unklar, ob es um den Fußweg oder die Luftlinie gehe. Solche Fragen könnten bald das Verwaltungsgericht beschäftigen.

Ärger dürfte es auch um noch unbeantwortete Anträge geben, die vor dem 2. Juni gestellt wurden. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft empfiehlt, auch hier das neue Recht anzuwenden. In Mitte geht es um 34 Fälle, darunter manche aus dem Vorjahr. Seit Anfang Juni gab es dagegen erst einen Antrag.

Die Konzessionen bestehender Kasinos laufen im Juli 2016 aus. Spätestens dann stellt sich die Frage, welche Betriebe schließen müssen. Denn auf Spalleks Karten wird deutlich, dass Spielhallen oft weniger als 500 Meter voneinander entfernt sind. Der Bezirk will diejenigen Betreiber bevorzugen, die zuerst einen neuen Antrag stellen. Bereits im Juli sollen vier Mitarbeiter des Ordnungsamts bei Schwerpunktkontrollen in Kasinos auf die Einhaltung des neuen Gesetzes pochen. Dabei geht es zum Beispiel um verkürzte nächtliche Öffnungszeiten und eine stärkere Aufsichtspflicht. Bei früheren Kontrollen fielen am häufigsten Verstöße gegen das Rauchverbot auf. Nur selten saßen dagegen Jugendliche unter 18 Jahren verbotenerweise an den Geldspielautomaten.

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