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Der Streit um die Flugrouten für den Großflughafen tobt weiter vor den Gerichten.
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Verfassungsbeschwerde gegen Flugroute: Karlsruhe verhandelt über Wannsee

Das Bundesverfassungsgericht wird sich bald mit dem Hauptstadtflughafen befassen müssen. Die Deutsche Umwelthilfe legt wegen der geplanten Flugroute über den Wannsee Verfassungsbeschwerde ein.

Die geplante Flugroute zum neuen Hauptstadtflughafen BER über den Wannsee beschäftigt jetzt auch das Bundesverfassungsgericht. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im November eine Klage gegen die Route abgewiesen hatte, wird die Deutsche Umwelthilfe nun am Montag, wie angekündigt, Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Begründung, ein Umweltschutzverband habe keine Klagerechte wegen der Verletzung eines Ruhigen Gebiets, akzeptiert die Umwelthilfe nicht. Zudem hätte der Europäische Gerichtshof einbezogen werden müssen, da es um EU-Richtlinien gehe.

Die Deutsche Umwelthilfe wollte mit ihrer Klage höchstrichterlich feststellen lassen, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für die Wannseeroute eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchführen müssen. Diese Prüfung hätte die Risiken eines kerntechnischen Unfalls infolge eines Flugzeugabsturzes auf den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums in Wannsee berücksichtigen sollen. Schon vor dem OVG war die Umwelthilfe im Juni 2013 damit gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte dagegen im vergangenen Herbst, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei für Flugrouten nicht vorgeschrieben. Gegen die BER-Routen hat es bereits eine Reihe von Verfahren gegeben. (mit dpa)

Auf der Internetseite der Flughafengesellschaft gibt es Prognosen zum künftigen Fluglärm am BER. Dort soll jeder errechnen können, wie laut es wirklich wird in seiner Wohngegend. www.berlin-airport.de/de/nachbarn/fluglaermprognose-ber/index.php

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