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Bild der Verwüstung: Fahrzeugteile liegen nach dem illegalen Autorennen in der Tauentzienstraße.
© Britta Pedersen/dpa

Entscheidung am Bundesgerichtshof: Karlsruhe bestätigt Mordurteil für einen der beiden Berliner Ku'damm-Raser

Der BGH hat sein Urteil verkündet: Hamdi H. wurde zu Recht wegen Mordes verurteilt – gegen Marvin N. muss neu verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Mordurteil für die zwei Berliner Ku'damm-Raser zum Teil aufgehoben. Gegen Marvin N. muss neu verhandelt werden. Gegen Hamdi H. wurde das Urteil bestätigt.

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Der vierte Strafsenat verkündete sein Urteil auf die Revision der beiden Angeklagten am Donnerstag in Karlsruhe.

Das Landgericht muss den Fall des jüngeren Angeklagten erneut verhandeln. Gegen den Hauptangeklagten ist das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht habe dabei den bedingten Vorsatz rechtsfehlerfrei begründet, hieß es vom BGH.

Marvin N. und Hamdi H. hatten bei einem illegalen Autorennen in der Innenstadt in der Nacht zum 1. Februar 2016 den 69-jährigen Arzt Michael W. in seinem Jeep gerammt, wobei dieser starb. Vorausgegangen war dem Unfall ein längeres Wettfahren mit mehreren Stechen und Geschwindigkeiten von 170 Stundenkilometern.

Das Berliner Landgericht hatte die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer wegen Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Dies war bundesweit ein Novum. Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht.

Der BGH hatte das Urteil aufgehoben, eine andere Kammer des Landgerichts musste den Prozess neu führen - und kam ebenfalls zum Ergebnis, dass es Mord war. Über die neuen Revisionen der beiden Todesfahrer hatte der BGH nun zu entscheiden.

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Unter dem Eindruck dieses und weiterer Raser-Fälle wurde zudem der "Raser-Paragraph" 315 d ins Strafgesetzbuch eingeführt. Er trat 2017 in Kraft. Für die beiden Angeklagten kam er zu spät; sie werden nach dem zum Tatzeitpunkt geltenden Strafrecht verurteilt.

Zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil des Landgerichts lag noch ein abgebrochener Prozess, der platzte, weil gegen den Vorsitzenden Richter ein Befangenheitsantrag erfolgreich war. Deswegen wäre ein nun neu beginnender Prozess gegen die beiden Angeklagten der vierte. Beide sitzen seit inzwischen mehr als vier Jahren in Untersuchungshaft. (mit dpa)

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