Kein Hardcore für die harten Jungs: JVA Tegel verbietet Porno- und Splatterfilme
Die rund 830 Insassen der JVA Tegel dürfen keine Hardcorepornos oder Splatterfilme mehr gucken – und das schon seit April letzten Jahres.
Die rund 830 Insassen der Justizvollzugsanstalt Tegel dürfen keine Hardcorepornos oder Splatterfilme mehr gucken – und das schon seit April letzten Jahres. Seitdem dürfen DVD-Videos, die keine Jugendfreigabe haben – also erst ab 18 Jahren zugelassen sind – nicht mehr an die Gefangenen ausgehändigt werden, teilte die Senatsjustizverwaltung am Donnerstag auf Nachfrage mit.
Viele Häftlinge haben Fernseher und DVD-Geräte in den Zellen, um sich während des Einschlusses die Zeit zu vertreiben – auf Filme mit explizit gezeigtem Sexualverkehr muss aber verzichtet werden. Nach Angaben einer Justizsprecherin dürfen die Häftlinge ihre DVDs ohnehin nur von durch die Justiz geprüften Händlern beziehen; dies sei seit 2006 einheitlich für alle Berliner Gefängnisse geregelt.
Tauschhandel ist "schwer kontrollierbar"
Damals wurde eine sogenannte „Positivliste“ mit zugelassenen Händlern erstellt. Deren Ware kann von den Häftlingen wie auch ihren Verwandten geordert werden. Häftlinge müssen mangels Internetzugang per Katalog bestellen, ihre Angehörigen können sich zum Bestellen vor den Computer setzen. „Erwachsenenfilme“ würden von den Händlern auf der Positivliste aber „generell nicht angeboten“, so die Sprecherin. Die Schmuddelfilme hätten also gar nicht in der JVA Tegel kursieren dürfen.
Trotzdem sah sich die Leitung des Gefängnisses offenbar gezwungen, ein allgemeines Verbot für Filme ab 18 Jahren auszusprechen. Laut Senatsjustizverwaltung sei diese „Klarstellung“ nötig geworden, weil immer wieder Hardcorepornos im Gefängnis aufgetaucht waren. Häftlinge hätten Zeitungen abonniert, denen DVDs mit eindeutigem Inhalt beigelegt waren, außerdem hätten Sicherungsverwahrte, die Vollzugslockerungen genießen, immer wieder harte Pornos unter ihren Mithäftlingen in Umlauf gebracht. Der Tauschhandel unter den Gefängnisinsassen sei „schwer kontrollierbar“ gewesen, hieß es aus der Justizverwaltung.
In anderen Gefängnissen gibt es diese Beschränkungen nicht
In anderen Berliner Gefängnissen gibt es nach Kenntnis der Senatsjustizverwaltung derartige Beschränkungen nicht. Die Justizverwaltung begründet dies mit dem hohen Anteil an Sexualstraftätern in der JVA Tegel; ungefähr jeder fünfte Häftling sitzt wegen eines Sexualdelikts ein.
Es ist zu vermuten, dass nur wenige Häftlinge mit der Entscheidung einverstanden waren – ein Insasse strengte sogar eine Klage an, bekam aber mangels Erfolgsaussichten keine Prozesskostenbeihilfe zugestanden. „Dies stützt die Entscheidung der JVA Tegel“, kommentierte die Justizsprecherin. Erotische Filme bzw. Softpornos sind nach wie vor erlaubt.
Timo Kather
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