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© W. Grubitzsch / picture alliance / dpa

Mangel an Kitaplätzen in Berlin: "Jetzt müssen andere den Rechtsanspruch einklagen"

Ihr Eilverfahren hatte sie verloren, aber Louisa Sombart* hat jetzt doch einen Betreuungsplatz für den Sohn. Gut für sie - schlecht für andere suchende Eltern.

Vor Gericht war sie in dieser Woche nicht erfolgreich mit ihrem Eilantrag auf einen Kitaplatz, doch inzwischen hat Louisa Sombart eine Betreuung für ihren Sohn Bruno gefunden. Das Verwaltungsgericht hatte ihr lediglich einen Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten zugesprochen. Das Problem war aber, dass Sombart keine Betreuung fand. Ein Anruf am Wochenende.

Frau Sombart, wie ging es nach Ihrer Niederlage bei Gericht weiter?

Bei uns haben sich zwei Tagesmütter gemeldet, und ich habe noch mal alle Kitas der Gegend abgeklappert. Am Ende hat sich eine Lösung gefunden. Wir haben tatsächlich tolle und ernst gemeinte Rückmeldungen bekommen – an dieser Stelle herzlichen Dank an all jene, die uns so großartig helfen möchten.

Dann ist also alles gut?

Unser Fall hat sich zum Guten gewendet, aber wir würden es weiter sinnvoll finden, wenn jemand die Sache durchfechten würde. Das System muss sich grundlegend ändern. Es gibt einen Rechtsanspruch, es ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass er erfüllt wird.

Da Sie nun versorgt sind, können Sie ja nicht mehr vors Oberverwaltungsgericht.
Richtig. Ich kann nur andere ermuntern zu klagen.

Was sagt denn Ihre Anwältin dazu?
Am besten rufen Sie sie an.

Also gut, Anruf bei Rechtsanwältin Loreena Melchert. Sie hat Familie Sombart vor dem Verwaltungsgericht vertreten.

Frau Melchert, für Bruno ist das Problem gelöst. Und jetzt?
Wenn Frau Sombart einen Betreuungsplatz hat, ist das Verfahren erledigt. Sie hat dann kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Um es gültig entscheiden zu lassen, brauche ich einen neuen Fall. Da das Ergebnis ungeheuer ärgerlich ist, wäre es wichtig, dass eine andere Familie den Weg durch die Instanzen geht – wenn ich es einmal durchfechte, wirkt es für alle. Deswegen wäre es gut, wenn sich mehrere Eltern, die ein Interesse haben, melden würden und so die Kosten verringern.

Welches ist denn ihr Hauptargument, warum Sie am Ende an ein Obsiegen glauben?
Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ohne Kapazitätsvorbehalt besteht. „Zu wenig Plätze“ oder „zu wenig Erzieher“ gilt nicht. Das Verwaltungsgericht hat den Anspruch anerkannt, aber den Faktor „Personal“ nicht als Teil der Kapazität betrachtet. Das sollte überprüft werden.

Die Gespräche führte Fatina Keilani.

Fatina Keilani

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