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Wenn das Internet zu langsam ist, kann es auch an Router-Einstellungen oder Browser-Cookies liegen.
© Marijan Murat/dpa

Die Verbraucherkolumne: Ist Ihr Internet zu langsam? Dann bekommen Sie Geld zurück

Bald können Zahlungen zurückgefordert werden, wenn der Anbieter nicht wie versprochen liefert. Welche Verbraucherthemen interessieren Sie? Melden Sie sich.

Natürlich freue ich mich immer sehr, wenn die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt werden. Am 1. Dezember ist es wieder soweit, denn von diesem Tag an können Sie Ihre Zahlung kürzen, wenn Sie von Ihrem Internetanbieter nicht die vertraglich zugesicherte Leistung bekommen.

Bevor Sie sich mit Ihrem Provider in Verbindung setzen, weil Sie den Eindruck schon lange haben, dass dies bei Ihnen der Fall ist, empfehle ich Ihnen, typische Fehlerquellen auszuschließen. Falsche Router-Einstellungen, schlechter W-Lan-Empfang, zu viele Browser-Cookies, veraltete Treiber der Netzwerkkarte, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit nämlich bremsen.

Die Bundesnetzagentur bietet eine Software an, um die Leistung der Internetverbindung zu messen. Anhand des Ergebnisses können Sie dann prüfen, ob die Leistung vertragskonform ist. Stellen Sie eine Abweichung fest, können Sie entweder Ihren Anbieter schriftlich über das Messprotokoll informieren oder gleich mitteilen, dass Sie von Ihrem Minderungsrecht Gebrauch machen werden.

Empfangen Sie nur 80 Prozent der vereinbarten Leistung, dürfen Sie die Zahlung auf denselben Prozentsatz kürzen. Minderungen müssen stets im angemessenen Verhältnis zum Mangel sein. Haben Sie den Minderungsbetrag bereits gezahlt, muss der Provider ihn gutschreiben oder zurückerstatten.

Ich rate Ihnen davon ab, die gesamte Lastschrift zu widerrufen, da der Anbieter den Anschluss sperren kann, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten. Übrigens haben Sie ein Anrecht darauf, fristlos zu kündigen, wenn Sie den Provider wegen der schlechten Leistung wechseln möchten. Vorher müssen Sie ihm aber ermöglichen, die vertraglich vereinbarte Leistung bis zu einer von Ihnen gesetzten Frist doch noch zu erbringen.

Die Chefin der Verbraucherzentrale Berlin, Dörte Elß gibt in unserer Kolumne wöchentlich "Guten Rat".
Die Chefin der Verbraucherzentrale Berlin, Dörte Elß gibt in unserer Kolumne wöchentlich "Guten Rat".
© Doris Spiekermann-Klaas TSP

Nicht nur auf den 1. Dezember freue ich mich also, sondern auch auf den 25. November. Dann erscheint die 100. Verbraucherkolumne „Mein guter Rat“. Um dieses Jubiläum mit Ihnen zu feiern, verrate ich Ihnen schon einmal das Thema, dem ich mich widmen werde: Es gibt viel zu tun in Sachen Verbraucherschutz, und dies möchte ich den zukünftigen Entscheiderinnen und Entscheidern im Land Berlin mit auf den Weg in die neue Legislaturperiode geben. Was mir besonders wichtig ist, habe ich mir bereits überlegt, aber was bewegt Sie?

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Teilen Sie mir gern unter kolumne@vz-bln.de oder postalisch an Verbraucherzentrale Berlin e. V., Ordensmeisterstraße 15-16, 12099 Berlin mit, worüber Sie sich im Verbraucheralltag in Berlin ärgern und was die Landesregierung angehen muss.

Ich freue mich sehr auf Ihre Rückmeldungen, die ich in der nächsten Woche in meinem Text aufgreifen werde. Verbraucherschutz können wir nur gewährleisten, wenn jene, die geschützt werden sollen, eng in den Prozess eingebunden werden.

Dörte Elß

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