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Der Terrorverdächtige Magomed-Ali C. wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof zu einem Hubschrauber geführt.
© Uli Deck/dp

Nach Festnahme in Berlin: Islamistischer Gefährder war geduldet

Der Terrorverdächtige Magomed-Ali C. durfte wegen psychischer Erkrankung im Land bleiben. Nur ein teures Gegengutachten hätte dies verhindern können.

Im Fall des am Mittwoch in Berlin festgenommenen terrorverdächtigen Russen Magomed-Ali C. (31) war eine Abschiebung offenbar nicht möglich. Sicherheitskreise sagten am Freitag, C. habe 2017 ein Attest vorgelegt, in dem ihm eine psychische Erkrankung bescheinigt wurde. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Der Russe, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, erhielt dann im Dezember 2017 eine Duldung bis Ende 2019, obwohl ihn die Sicherheitsbehörden als islamistischen Gefährder eingestuft hatten. Das soll dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch gemeldet worden sein.

Die Duldung hätte nur mit einem Gegengutachten zu dem Attest verhindert werden können, hieß es in Sicherheitskreisen. Solche Gutachten seien aber teuer. Verwiesen wird zudem auf die Arbeitsbelastung bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Da sei es kaum zu vertreten, gegen eine ärztliche Bescheinigung anzutreten, zumal mit unsicherer Aussicht.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt, wie berichtet, gegen C. wegen des Verdachts, gemeinsam mit einem französischen Komplizen einen Anschlag in Deutschland geplant zu haben. Dazu soll C. in seiner Berliner Wohnung eine größere Menge des hochexplosiven Sprengstoffs TATP aufbewahrt haben. Sicherheitskreise vermuten, C. habe den Sprengstoff selbst hergestellt, womöglich gemeinsam mit dem Franzosen Clément B.

Wo das TATP sein könnte, bleibt offen

Die Berliner Behörden hätten zunächst gegen C. nur wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug und Terrorfinanzierung ermittelt, hieß es in Polizeikreisen. Am 26. Oktober 2016 gab es eine „präventivpolizeiliche Maßnahme“ gegen C., allerdings wurde seine Wohnung nicht betreten. Dennoch setzte sich Clément B. nach Frankreich ab, im April 2017 wurde er in Marseille festgenommen.

Offenbar kam bei den Verhören von B. heraus, dass in der Berliner Wohnung von C. zumindest 2016 TATP lag. Die französischen Behörden informierten die Bundesanwaltschaft. Die Indizien reichten aber erst jetzt, um beim Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen C. wegen des Verdachts auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines „Explosionsverbrechens“ zu erwirken. Die GSG 9 nahm ihn am Mittwoch fest, die Wohnung in Buch wurde durchsucht. Sprengstoff fand sich jedoch nicht. Wo das TATP sein könnte, bleibt offen. Dennoch kam C. in Untersuchungshaft.

Clément B. soll mit einem weiteren Komplizen in Frankreich auch Sprengstoff hergestellt haben. Bei der Festnahme von B. stellte die Polizei drei Kilo TATP und Schusswaffen sicher. Ob B. TATP von Berlin nach Marseille mitgenommen hatte, ist unklar.

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